MARKENRECHT
Abmahnung: Kanzlei Grünecker mahnt für Hermès International S.C.A. ab | Markenrecht
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB aus München mahnt einen Verkäufer im Auftrage der Hermès International S.C.A. und der Hermès Sellier S.A.S. wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab.
Über Hermès:
Hermès ist ein französisches Unternehmen mit Firmensitz in Paris. Das Unternehmen vertreibt vorwiegend Luxus- und Modeartikel über ein internationales Netzwerk von Hermès-Boutiquen. Das Sortiment von Hermès umfasst 14 verschiedene Produktbereiche von Lederwaren bis zu Porzellan und Inneneinrichtung.
Inhalt und Forderung der Abmahnung:
Abgemahnt wird ein Verkäufer von Schuhen. Dieser soll mit seinen angebotenen Schuhen die Markenrechte der Hermès International S.C.A und der Hermès Sellier S.A.S. verletzt haben. Die Hermès International S.C.A. ist nicht nur Inhaber der Wortmarke "Hermès" (Unionsmarkenregistrierung Nr. 8772428), sonder auch Inhaber verschiedener Markenrechte bezüglich ihres "H-Logos". Diesbezüglich sind sowohl Dreidimensionale Marken (Unionsmarkenregistrierung Nr. 8811267) als auch Wort- und Bildmarken (Internationale Markenregistrierung 1325552, 866763) eingetragen. Die Hermès Sellier S.A.S hat sich unter anderem die Rechte an einem bestimmten "H-Ornament" auf der Schuhsohle im Internationalen Designregister eintragen lassen (Internationale Designregistrierung Nr. 206597).
Die Kanzlei Grünecker macht nun im Auftrag der Hermès International S.C.A. und der Hermès Sellier S.A.S. Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche und anschließend Schadensersatz- und Gerbührenersattungsansprüche geltend. Der Streitwert wird vorliegend mit 500.000,00 Euro angegeben.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.