WETTBEWERBSRECHT
Abmahnung: Kanzlei Hild & Kollegen mahnt Wettbewerbsverstöße im Auftrage der MAXXmarketing GmbH ab
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg mahnt im Auftrage der MAXXmarketing GmbH aus München angebliche Wettbewerbsverstöße wegen wettbewerbswidrigen Handelns ab.
Über die MAXXmarketing GmbH:
Die MAXXmarketing GmbH aus München ist eine Internetagentur und unter anderem in den Bereichen Webdesign, Web-Content, Webprogrammierung, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Onlinemarketing tätig.
Inhalt der Abmahnung:
Die Abgemahnte betreibe ebenfalls ein Unternehmen, welches Leistungen aus dem Bereich des Onlinemarketings, der Suchmaschinenoptimierung und des Webdesigns anbiete und zusätzlich in der gleichen Region tätig sei.
Unter Hinweis darauf, legt die Kanzlei Hild & Kollegen dar, dass die MAXXmarketing GmbH somit in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis zu der Abgemahnten stehen würde.
Der Abgemahnten wird vorgeworfen den Seitenquelltext ihres Internetauftritts absichtlich manipuliert zu haben. Würden bei Google, die Worte "seo agentur + der Name einer bestimmten Region in Deutschland" eingegeben, erscheine ganz zu Anfang eine Suchergebnis welches zur Website der Abgemahnten führen würde. Dieses Suchergebnis würde die Abgemahnte als "NO. 1 SEO Agentur in einer bestimmten Region in Deutschland " anpreisen. Auf der Website der Abgemahnten selbst, seien aber keine Hinweise und Belege zu finden, welche die herausragende Spitzenstellung der Abgemahnten genauer belegen würde.
Aus dem Seitenquelltext der Website ließe sich zudem entnehmen, dass dieser von der Abgemahnten absichtlich manipuliert worden sei.
Die Kanzlei Hild & Kollegen vertritt die Ansicht, dass die Darstellung als "NO. 1 Agentur" beim potentiellen Kunden den Eindruck hervorrufen würde, die Agentur sei die Nummer 1 in der Region. Da es aber keine Belege gebe, die eine solche Spitzenstellung der Abgemahnten darlege, sei eine solche Darstellung als irreführende Werbung wettbewerbswidrig. Die Abgemahnte habe somit gegen § 5 I UWG verstoßen.
Zudem wirft die Kanzlei Hild & Kollegen der Abgemahnten vor, diese würde auf ihrer Website mit falschen "5 Sterne Bewertungen" werben. Die Abgemahnte würde ihre Kunden auf der Website darauf hinweisen, "ehrliche und faire Bewertungen" abzugeben. Eine zur Werbung dort Angezeigte 5 Sterne Bewertung sei aber von einer Person abgegeben worden, die sich auch im Impressum der Abgemahnten wiederfinden würde. Ein solches Verhalten sei nach § 3 I UWG wettbewerbswidrig.
Forderungen der Abmahnung:
Die Kanzlei Hild & Kollegen fordert die Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb eine bestimmt Frist auf. Zudem müsse die Abgemahnte die Anwaltskosten in Höhe von 1.211,50 Euro (nach einem Gegenstandswert von 25.000 Euro) zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.