WETTBEWERBSRECHT
Abmahnungen der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven PartG aus Münster wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven PartG aus Münster vertreten die Interessen einer Mandantin, welcher online Produkte aus dem Bereich Kosmetik vertreibt. Sie verschicken nun diverse Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls als Onlinehändler auftreten. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt werden insbesondere,
- fehlende Informationen zur Mängelgewährleistung,
- fehlende Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss
führen, - fehlende Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem
Unternehmer gespeichert wird und aber dem Kunden zugänglich ist, - fehlende Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur Verfügung gestellten technischen
Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann, - fehlende Angabe des Grundpreises gemäß den Vorgaben der Preisangabenverordnung und
- fehlende Einbindung eines Links auf die Online-Streitbeilegung-Plattform der EU.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eine darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.