URHEBERRECHT
Abmahnwelle
Autor: Rechtsanwalt - Wirtschaftsjur. (Univ. Bayreuth) Dirk Patra - Rechtsanwalt
Momentan scheinen wieder einige Kanzleien Abmahnwellen durchzuführen. Diese sind verbunden mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ferner wird gezielt eine Aufforderung durchgeführt, einen pauschalen Schadenersatzbetrag zu zahlen. Dabei sollte man die Frist zur Abgabe der berechtigten Unterlassungserklärung nicht verstreichen lassen, es droht ansonsten grundsätzlich ein Verfügungsverfahren vor dem Landgericht, dies meist ohne mündliche Verhandlung. Jedoch sollte man in diesem Punkt die Störerhaftung beachten, welche eine Abmahnung als berechtigt erscheinen lassen kann.
Hinsichtlich der Schadenersatzbeträge sollte man allerdings nicht immer das Angebot akzeptieren. Es kommt hier auf den Einzelfall an. Dieser ist meistens in die Rechtsanwaltskosten sowie eine fiktive Lizenzanalogiegebühr aufgespalten. Ersteres ist von dem Streitwert abhängig, welcher überprüft werden sollte. Ferner gelten in Bezug auf die Lizenzanalogiegebühr zu einem Tabellen bzw. hat die Rechtssprechúng Beträge fixiert.