MIETRECHT
Autofreie Wohnprojekte: Darf Vermieter Anschaffung von Auto verbieten?
Experten-Branchenbuch.de,
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In Deutschland gibt es immer mehr autofreie Wohnprojekte. Aber dürfen Vermieter die Bewohner zu einer autofreien Lebensweise zwingen? Hierzu gibt es jetzt eine interessante Gerichtsentscheidung.
Vorliegend mussten die Mieter einer autofreien Gartensiedlung zusätzlich eine Vereinbarung unterzeichnen, die es in sich hatte. Laut der vorformulierten AGB´s durften sie weder ein Auto nutzen, geschweige denn der Halter eines Kraftfahrzeugs sein. Lediglich in einigen krassen Fällen - wie einer Behinderung - durften die Mieter den Vermieter um eine Ausnahmegenehmigung ersuchen. Aber auch dort konnten die Bewohner Pech haben. Denn in einer Klausel stand ausdrücklich drin, dass es auch hier keinen Rechtsanspruch auf eine Ausnahmegenehmigung gibt.
Als ein Mieter dies nicht brav befolgte und auch noch seinen PKW einfach auf einem Besucherparkplatz abstellte, gab es Ärger. Der Vermieter zog gegen ihn vor Gericht und wollte ihn zur Abschaffung seines PKW zwingen.
Das Amtsgericht Münster machte da jedoch nicht mit und wies die Klage des Vermieters mit Urteil vom 19.02.2014 (Az. 8 C 2524/13) ab. Das Gericht stellte klar, dass Mieter durch eine solche Klausel unangemessen benachteiligt werden. Und das aus gutem Grund. Denn wer als Schwerbehinderter im Rollstuhl sitzt und sich ohne Auto nicht mehr fortbewegen kann, ist hiernach vom Wohl und Wehe des Vermieters abhängig.
Diese Argumentation des Gerichts ist gut nachvollziehbar. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Im Moment beschäftigt sich das Landgericht Münster als Berufungsgericht mit diesem krassen Fall (Az. 3 S 37/14). Vermieter sollten daher mit solchen Klauseln aufpassen. Sie dürfen ihre Mieter nicht in ihrer Lebensweise bevormunden. Autofreiheit kann auch z.B. durch eine Schranke vor der Siedlung oder andere bauliche Vorrichtungen sichergestellt werden. Zumindest schwer Gehbehinderte müssten bis in die Näher ihrer Wohnung fahren dürfen.