Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zu einer bestimmten Arbeitsleistung sowie zu einer bestimmten, monatlichen Arbeitszeit. Der Arbeitgeber verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgeltes. Bereits wenn sich ein Vertragsabschluss anbahnt, ist auf korrekte Verhaltensformen zu achten. So fällt der zukünftige Arbeitnehmer bereits zu diesem Zeitpunkt unter die Schweigepflicht. Gemäß der Vertragsfreiheit liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, welche Inhalte in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Ebenso ist die Form frei wählbar. Auch wenn der Vertrag grundsätzlich formlos geschlossen werden könnte, hat jeder Arbeitnehmer aufgrund des Nachweisgesetzes das Recht auf einen schriftlichen Vertrag. Ist der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden, so kann dadurch ein Formzwang vorliegen. Der Arbeitsvertrag regelt im Großen und Ganzen folgende Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zu einer bestimmten Arbeitsleistung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Sie ist in Vorleistung zu erbringen. Es entstehen automatisch sogenannte Nebenpflichten, wie Treue-, Verschwiegenheits- und Rücksichtsnahmepflichten. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, dem Arbeitnehmer für die geleistete Arbeitsleistung einen vereinbarten Lohn zu zahlen. Des Weiteren hat er die Beschäftigungs- und Fürsorgepflicht sowie die Pflicht, das Leben und die Gesundheit seiner Angestellten zu schützen.
Es ist wichtig, alle Rechte und Pflichten in einem Arbeitsvertrag aufzuführen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Arbeitsvertrag vor dem Gesetz Bestand hat. Kommt es zu Unstimmigkeiten, kann ein Rechtsanwalt für Arbeitsvertrag die Verstöße ausfindig machen und sie klären. Egal, um welche Problemstellungen es sich in Bezug auf einen Arbeitsvertrag handelt, ein Rechtsanwalt zum Arbeitsvertrag ist der ideale Ansprechpartner und wird sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern bei Problemen helfen, ihr Recht durchzusetzen.