VERWALTUNGSRECHT
Befristetes Bewässerungsverbot bei Grundwassertiefstständen
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Befristetes Bewässerungsverbot bei Grundwassertiefstständen © Symbolgrafik:© Gerhard Seybert - stock.adobe.com
Hannover (jur). Bei anhaltend niedrigen Grundwasserständen und einer hohen Verdunstung bei Temperaturen ab 24 Grad Celsius dürfen Kommunen das Bewässern von landwirtschaftlichen Flächen und das private Rasensprengen zeitweise verbieten. Dies gilt zumindest dann, wenn mit dem angeordneten Bewässerungsverbot eine „verdunstungsbedingte Verschwendung von Grundwasser“ verhindert wird, entschied das Verwaltungsgericht Hannover in einem am Mittwoch, 16. August 2023, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag (Az.: 9 B 3863/23).
Die Region Hannover hatte am 5. Juli 2023 befristet bis zum 30. September 2023 eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Bewässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen sowie von Sportanlagen bei einer Temperatur ab 24 Grad Celsius zwischen 11.00 Uhr und 18.00 Uhr verboten ist. Als Begründung führte die Region Hannover die vorherrschend historisch niedrigen Grundwasserstände an. Ab 24 Grad Celsius gebe es eine besonders hohe Verdunstung, so dass das Verbot die Verschwendung von Grundwasser verhindere.
Ein Landwirt, der unter anderem Salate und Kohlgemüse anbaut, wollte jedoch auch tagsüber seine Sonderkulturen bewässern. Er legte gegen die Verfügung Widerspruch. Mit seinem bei Gericht gestellten Eilantrag wollte er die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs wiederherstellen.
Das Verwaltungsgericht wies ihn jedoch ab. Seit 2018 entwickelten sich die Grundwasserstände in der Region so niedrig, dass „eine konkrete Gefahr ... für den Erhalt des Grundwassers als natürliche Lebensgrundlage“ bestehe. Der mit der Bewässerungseinschränkung einhergehende Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit und in das Recht des Landwirts, seinen Gewerbebetrieb ausüben zu dürfen, sei daher gerechtfertigt. Die zeitweise verbotene Bewässerung könne die verdunstungsbedingte Verschwendung von Grundwasser verhindern. Dass der Landwirt deshalb in seiner Existenz gefährdet werde, habe er nicht glaubhaft gemacht.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock