Widerspruch
Einen Widerspruch im rechtlichen Sinne einzulegen, bedeutet gemeinhin, einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung zu widersprechen. Der Widerspruch ist also ein Rechtsbehelf, mit dessen Hilfe man gegen eine amtliche Entscheidung vorgehen kann.
In vielen Bereichen werden behördliche oder gerichtliche Entscheidungen getroffen, gegen die der davon Betroffene aber Einspruch einlegen kann. Aber auch im Mietrecht findet sich der Begriff des Widerspruchrechts. So kann gegen eine Kündigung des Vermieters ein Widerspruch eingelegt werden. Und auch im Grundbuchrecht, im Arbeitsrecht, im Markenrecht sowie im Zivilprozessrecht und im Verwaltungsrecht findet man den Begriff und die Möglichkeit, sein Widerspruchsrecht in Anspruch zu nehmen. In jedem Fall sollte der Widerspruch immer schriftlich erfolgen.
Wenn zum Beispiel ein Vermieter auf Grund von übler Nachrede einem Mieter die fristlose Kündigung ausspricht, ohne die Angaben anderer Mieter auf Richtigkeit zu prüfen, dann kann der gekündigte Mieter dieser Kündigung widersprechen. Hier ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zum Widerspruchsrecht aufzusuchen, der bei der Formulierung des Widerspruchs behilflich ist. Der Anwalt zum Widerspruchsrecht wird sich nach Kenntnisstand auch dafür einsetzen, dass der Mieter, dem die Kündigung ausgesprochen wurde, nicht zum sozialen Härtefall wird, nur weil die Gründe des Vermieters fadenscheinig und unbegründet sind.
Der Rechtsanwalt kennt neben den Gesetzen auch die besonderen Regelungen der jeweiligen Bundesländer und kann dahingehend beraten, in welcher Form ein Widerspruch erfolgen muss.
Gleich ob Sie gegen eine behördliche, richterliche oder andere Entscheidung Widerspruch einlegen möchten. Immer ist es hilfreich, sich an einen Fachperson wie einen Anwalt zu wenden. Dieser wird Sie nicht nur beraten, sondern auch den Widerspruch rechtlich korrekt für Sie formulieren.