URHEBERRECHT
Die Zusammenhänge hinter den Forderungsschreiben der Burgschild GmbH
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
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Die Burgschild GmbH aus Offenbach am Main machte in den letzten Monaten mehrfach von sich reden, indem sie Altforderungen der Digirights Administration GmbH geltend machte. So kam es zunächst im November und danach kurz vor den Weihnachtstagen zu regelrechten Forderungswellen. Doch sowohl zwischen der Burgschild GmbH und der Digirights Administration GmbH als auch zwischen den Altforderungen und der Burgschild GmbH bestehen interessante Querverbindungen.
Worum geht es in den Forderungsschreiben?
Die Forderungsschreiben betrafen angebliche Urheberrechtsverletzungen, die zum Teil fast zehn Jahre zurückliegen. Trotz dieses Zeitraums sind die Schadensersatzansprüche jedoch noch nicht verjährt.
Die Zusammenhänge hinter den Forderungsschreiben:
Viele Betroffene fragen sich jedoch, warum nach fast zehn Jahren nun erneut Forderungen aufgrund angeblicher Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht werden. Um dies zu ergründen, lohnt sich ein Blick auf die Unternehmensstrukturen der Burgschild GmbH und der Digirights Administration GmbH. In beiden Unternehmen ist Walter Ludwig Horz als Geschäftsführer tätig. Zudem wurde in beiden Unternehmen Ralf Reichert als Prokurist bestellt. Doch hier enden die Verknüpfungen nicht. Die ursprünglichen Abmahnungen wurden durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochen. Dieser ließ sich am 18.1.2018 als Geschäftsführer der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Handelsregister eintragen. Eben diese IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH meldete am 10.2.2020 die Wortmarke "BURGSCHILD" an (302020205314).
Was können Sie tun, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben?
Sollten Sie von einem Inkassoschreiben betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einem Inkassoschreiben betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung des Schreibens.