Behandlungsfehler
Ein Arzt hat bei der Behandlung seiner Patienten großer Sorgfalt zu tragen. Er ist nicht nur für eine kompetente Behandlung einer Erkrankung, sondern auch für die Aufklärung der verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten verantwortlich. Übernimmt der Arzt die Behandlung eines Patienten, so geht er im rechtlichen Sinne einen Dienstvertrag mit diesem ein. Jedoch wird hiermit kein vorgegebener Erfolg versprochen. Das Ziel der Therapie ist die Linderung, wenn möglich die Heilung eines Krankheitsbildes. Kommt es im Zuge des Heilverfahrens zu Fehlern, etwa durch Verabreichung eines falschen, therapeutischen Präparates oder einer falschen Dosierung, wird von einem Behandlungsfehler gesprochen. Im Zuge des Behandlungsvertrages steht dem Patienten eine Schadensersatzforderung zu. Dies ist nicht immer einfach durchzusetzen, da der Patienten verpflichtet ist, die entsprechenden Nachweise hierfür beizubringen. Dies ist nicht einfach und kann viel Zeit in Anspruch nehmen.
In dieser schwierigen Lage ist die Konsultation eines Rechtsanwaltes für Behandlungsfehler zu empfehlen. Dies gilt nicht nur für den Patienten, sondern kann auch für den betreffenden Arzt von Nutzen sein. Der Anwalt für Behandlungsfehler ist aufgrund seines fundierten Wissens imstande, bereits im Vorfeld zu klären, auf welcher Ebene eine Schlichtung oder eine Klage im speziellen Fall geführt werden sollt. Ebenso informiert er den Klienten, in welchem Rahmen die Haftungsansprüche geltend gemacht werden können. Handelt es sich um einen Fall für die Haftpflichtversicherung des Arztes oder wird eher die Schlichtungsstelle einer kassenärztlichen Vereinigung zur Klärung kontaktiert. Da es sich bei Behandlungsfehlern um ein sehr großes Spezialgebiet handelt, haben die Landgerichte Spezialkammern eingerichtet, die sich ausschließlich mit Behandlungsfehlern von Ärzten befassen.