URHEBERRECHT
Ebay-Abmahnung Anwaltskanzlei Zöller / Krapp oder Rinelli GmbH
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung der Kanzlei Zöller aus Münster im Auftrag von Krapp, Uwe und der Rinelli GmbH wegen fehlerhafter Angaben in Ebay-Angeboten.
Die Kanzlei Zöller mahnt gewerbliche Ebay-Verkäufer ab, die in Ihrer Widerrufsbelehrung fehlerhafte Angaben machen oder ungenaue Garantieversprechen geben. Im vorliegenden Fall geht es darum, dass zum einen die Garantie, die im Angebot genannt wird, nicht genau genug ausgeführt wird und zum anderen, dass im Angebot keine Widerrufsbelehrung angeführt ist. Die Kanzlei Zöller fordert zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum anderen die Begleichung der angeblich entstandenen Anwaltskosten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.