VERKEHRSRECHT
Führerscheinentzug - ausländische Fahrerlaubnis kein Ersatz
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Berlin (DAV). Wer seinen Führerschein verliert, kann zwar im Ausland eine neue Fahrerlaubnis erwerben. Man sollte sich jedoch nicht darauf verlassen, dass die deutschen Behörden diese als Ersatz durchgehen lassen, warnt die Deutschen Anwaltauskunft mit Hinweis auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster vom 4. November 2005 (Az.: 16 B 736/05).
Der Kläger musste seinen Führerschein wegen Drogenkonsums abgeben. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung bestand der Mann nicht, so dass ihm keine neue deutsche Fahrerlaubnis erteilt wurde. Daraufhin versuchte sich der Autofahrer anders zu helfen. Er erwarb einen Führerschein im Nachbarland Tschechien. Bei einer Verkehrkontrolle entzogen ihm deutsche Beamte jedoch auch den ausländischen Führerschein. Dagegen legte der Autofahrer Widerspruch ein und beantragte, dass er bis zur Klärung des Falls den tschechischen Führerschein weiternutzen könne.
Der Mann hat jedoch weiterhin Fahrverbot. Das OVG wies zwar darauf hin, dass die Rechtslage hinsichtlich des Erwerbs von Ersatzführerscheinen im europäischen Ausland nicht eindeutig ist. Damit steht die endgültige richterliche Entscheidung, ob der tschechische Führerschein eingezogen werden durfte, noch aus. Das Gericht lehnte jedoch die Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes und damit eine Weiternutzung des ausländischen Führerscheins bis zur Entscheidung ab. Die Richter begründeten dies damit, dass der Verkehrssünder sich offensichtlich nicht selbstkritisch mit seinem bisherigen Drogenkonsum auseinandergesetzt habe. Vielmehr sei er den vermeintlich einfacheren Weg des Erwerbs einer ausländischen Fahrerlaubnis gegangen. Dies war für die Richter Grund genug dafür, dass der Führerschein nun vorerst eingezogen bleibt.
Quelle: Deutsche Anwaltsauskunft, erreichbar unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 ?/min.)