ARBEITSRECHT
Keine unwirksame Kündigung wegen Fehler in Massenentlassungsanzeige
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Erfurt (jur). Nicht jeder Fehler eines Arbeitgebers über die Unterrichtung des Betriebsrats zu Massenentlassungen führt automatisch zu unwirksamen Kündigungen. Denn hat der Betriebsrat abschließend erklärt, dass er ausreichend vom Arbeitgeber informiert worden ist, können die Kündigungen trotz einer fehlerhafter Unterrichtung wirksam sein, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag, 9. Juni 2016 (Az.: 6 AZR 405/15).
Das Kündigungsschutzgesetz sieht bei geplanten Massenentlassungen ein vorgeschriebenes Verfahren vor. Danach muss nicht nur die Bundesagentur für Arbeit, sondern auch der Betriebsrat vorab schriftlich unterrichtet werden. Dabei muss laut Gesetz der Arbeitgeber auch die von der Kündigung betroffenen Berufsgruppen aufführen. Auf diese Weise soll dem Betriebsrat die Möglichkeit gegeben werden, andere Lösungsmöglichkeiten als die der Massenentlassung zu erarbeiten.
Umstritten ist jedoch die Frage, welche Folgen es hat, wenn bei der Unterrichtung Fehler geschehen. Nach der ständigen jüngeren Rechtsprechung des BAG sind ausgesprochene Massenentlassungen aber unwirksam, wenn der Betriebsrat gar nicht konsultiert wurde.
Im konkreten Fall hatte eine Frau aus Niedersachsen gegen ihre Kündigung geklagt. Sie war als Produktionsmitarbeiterin in einem Betrieb der Textilfertigung tätig.
Als das Unternehmen Insolvenz anmelden musste, kündigte der Insolvenzverwalter allen Beschäftigten. Der Betriebsrat erklärte abschließend, dass er ausreichend über die Massenentlassung unterrichtet wurde.
Dies wusste die Klägerin jedoch besser. Die Kündigung sei wegen der fehlerhaften Unterrichtung des Betriebsrates unwirksam. Der Insolvenzverwalter habe nicht aufgeführt, welche Berufsgruppen von der Massenentlassung betroffen sind. Dies sei aber gesetzlich vorgeschrieben.
Das BAG hielt die Kündigung jedoch für wirksam. Denn der Betriebsrat habe nach der Massenentlassungsanzeige abschließend erklärt, dass er ausreichend informiert wurde. Damit sei der Unterrichtungsfehler „geheilt“ worden. Hier sei zudem klar gewesen, dass alle Beschäftigten entlassen werden, so dass es auf die einzelnen Berufsgruppen gar nicht ankam.
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