Insolvenz anmelden
Wer gezwungen ist, eine Insolvenz anmelden zu müssen, betritt damit zwangsläufig das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, bei dem es um das verfahrens- und materiell rechtliche Gebiet des Rechtes von Gläubigern bei der Zahlungsunfähigkeit des Verschuldeten geht. Die Bezeichnung Insolvenz stammt vom lateinischen "insolvens", das meint „nicht einlösend“, hier in Bezug auf Schuldscheine. Ein anderes Wort ist Konkurs. Immer handelt es sich um akute Zahlungsunfähigkeit oder auch drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung. Der Zweck des Insolvenzverfahrens ist es, die Schuldensituation geordnet abzuwickeln, auch, wenn möglich, die Zahlungsfähigkeit erneut herzustellen beziehungsweise das Unternehmen abzuwickeln oder aufzulösen. Bei Einzelpersonen passiert dies letztendlich durch die Restschuldbefreiung.
Die Insolvenzordnung InsO
In der gesetzlichen Regelung der Insolvenz, der Insolvenzordnung, sind zwei verschiedene Insolvenzverfahren vorgesehen. Da gibt es einmal das Regelinsolvenzverfahren. Dies findet Anwendung bei allen juristischen Personen und auch natürlichen Personen, welche selbstständig waren oder sind und bei denen zumindest ein Gläubiger Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geltend macht. Das Verbraucher-Insolvenzverfahren ist die zweite gesetzliche Regelung und betrifft alle anderen natürlichen Personen.
Wie Insolvenz anmelden?
Den Insolvenzantrag erstellt man am besten zusammen mit einem Unternehmensberater oder auch einem Rechtsanwalt. Als Privatperson muss man sich unweigerlich auch an einen Anwalt oder eine Schuldenberatungsstelle wenden. Als Einzelunternehmer oder Freiberufler sollte man sich eine Insolvenz gut überlegen – genauso ist es möglich, einfach den Geschäftsbetrieb einzustellen. Geschäftsführer einer GmbH dagegen müssen Insolvenz anmelden, wenn die Schulden zu groß werden. Ein nützlicher Tipp dürfte hier allemal der EU-Schutzschirm sein. Wird die Insolvenz eines GmbH-Geschäftsführers abgelehnt, sollte der eine Liquidationsbilanz beim Bundesanzeiger hinterlegen. Vor der Insolvenz sollte außerdem keinerlei Geld mehr an Freunde oder Verwandte überwiesen werden.