MARKENRECHT
Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag von Burberry Ltd. wegen Verletzung an dem "Burberry-Check"
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln im Auftrag der Burberry Ltd. aus London wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Unionsmarke "Burberry-Check"
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickten kürzlich eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Firma Burberry Ltd. aus London durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Unionsmarke "Burberry-Check". "Burberry-Check" ist das Muster der Firma Burberry.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, im Internet Autofolien zum Kauf angeboten zu haben, die dem Muster des "Burberry-Check" ähnlich gewesen seien sollen. Für diese Nutzung vom - auch nur dem "Burberry-Check" ähnelnden - Mustern habe der Betroffene keine Berechtigung und es bestünde kein Lizenzvertrag zwischen ihm und Burberry.
Durch die große Ähnlichkeit des Musters auf den Autofolien zu dem "Burberry-Check" liege eine markenrechtliche Verletzung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV vor.
Die CBH Rechtsanwälte fordern:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung, zukünftig keine Produkte im Internet oder sonst anzubieten, die die Markenrechte von Burberry verletzen
- Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 200.000€
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.