VERKEHRSRECHT
?Oberlehrer? am Steuer geahndet: Auch massive Temporeduzierung kann Nötigung sein
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:
MÜNCHEN (DAV). Nicht nur mit dem Zwang zur Vollbremsung, sondern auch mit einer massiven Temporeduzierung ohne verkehrsbedingten Grund kann ein Autofahrer eine strafrechtlich relevante Nötigung begehen. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Urteil entschieden, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
Grundlage dieses Falls war ein Autobahn-Zwist: Ein Lkw-Fahrer hatte an einem Steigungsstück verbotswidrig überholt und den nachfolgenden Verkehr aufgehalten. Das erzürnte einen Pkw-Fahrer so sehr, dass er seinerseits den Lkw überholte, vor diesem einscherte und über rund 800 Meter Wegstrecke allmählich von 92 auf 42 Stundenkilometer abbremste. Damit wollte der selbst ernannte ?Oberlehrer? am Steuer dem Lkw-Fahrer eine Lektion erteilen. Der Brummi-Lenker wiederum musste sich auf die Langsamfahrt einlassen, um einen Unfall zu vermeiden.
Das Amtsgericht hatte den ?Oberlehrer? wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 65 Mark verurteilt und ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Die Revisionsinstanz folgte der Argumentation grundsätzlich. Es verlangte aber zusätzlich Aufklärung, ob dem ?heruntergebremsten? Lkw-Fahrer - beispielsweise durch ein Verbot - ein Überholen des blockierenden Pkw bzw. ein Ausscheren rechtlich nicht möglich war. Erst wenn eine solche Zwangslage vorgelegen habe, sei der Tatbestand der Nötigung tatsächlich erfüllt.
Bayerisches Oberstes Landesgericht
Urteil vom 6. Juli 2001
Aktenzeichen: 1 St RR 57/01
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
Weitere Informationen zu diesem Thema:Urteile zum Verkehrsrecht finden Sie in unserer UrteilsdatenbankRechtsanwälte und Detektive zum Thema Verkehrsrecht finden Sie in unserem Experten-Branchenbuch.deBücher zum Verkehrsrecht finden Sie in unserem Buchshop