Geldstrafe
Die Geldstrafe ist eine Sanktion des Strafrechts, die einem Beschuldigten auferlegt werden kann. Nach einem Prozess wird das Urteil oder der Strafbefehl erlassen und der Beschuldigte muss eine gewisse Summe bezahlen. Diese Summe wird in Deutschland nach sogenannten Tagessätzen bemessen. Die Anzahl und auch die Höhe dieser Tagessätze richten sich immer nach der Schwere der Tat und weiteren Faktoren, wie zum Beispiel den sozialen Verhältnissen des Täters. Es müssen höchstens 30.000€ pro Tag bezahlt werden, mindestens jedoch 1€, meist sind es mindestens 10€. Andere finanzielle Verpflichtungen wie beispielsweise Unterhaltszahlungen werden bei der Bemessung berücksichtigt. Die Zahlungen können in Raten erfolgen und falls der Täter das Geld gar nicht aufbringen kann, können die Zahlungen auch auf andere Weise getilgt werden – hier wird der Täter dann zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Kann auch diese Arbeit nicht verrichtet werden, muss der Täter die Strafe im Gefängnis absitzen, als Ersatzfreiheitsstrafe.
Normalerweise ist der Täter nach einer Verurteilung vorbestraft, dies trifft jedoch nicht zu, wenn die Anzahl der Tagessätze neunzig nicht übersteigt.
Einen Anwalt zur Geldstrafe finden Täter in ihrem Verteidiger. Dies kann sowohl ein Wahl- als auch ein Pflichtverteidiger sein. Kann der Täter sich keinen Anwalt für Geldstrafe leisten, wird ein Pflichtverteidiger vom Gericht für ihn gestellt. Bei kleineren Delikten kümmert sich der Rechtsanwalt zur Geldstrafe darum, dass sein Mandant einen möglichst geringen Tagessatz bezahlen muss. Wurde zum Beispiel ein Teenager wegen Ladendiebstahls angezeigt, kann der Anwalt versuchen, eine Geldstrafe anstelle einer Freiheitsstrafe zu erwirken. Bei Jugendlichen wird die Geldstrafe dann meist auch in gemeinnützige Arbeit umgewandelt.