STRAFRECHT
Praxisreport Rechtsanwalt: Urteil Amtsgericht Ludwigsburg im Strafrecht aus Mai 2011 (Körperverletzung)
Autor: Thomas M. Amann - Rechtsanwalt
Geldstrafe für Ohrfeige bei Klassenkameraden wegen "Mobbing" der Tochter. Der Strafrichter des Amtsgerichts Ludwigsburg hat eine angeklagte Mutter nach der Hauptverhandlung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 8,- € (= 240,- €) verurteilt.
Nach § 223 StGB (Strafgesetzbuch) wird wegen Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt.
Zu den vorangegangenen Informationen ist allerdings zwingend stets zu beachten, dass diese kurzen Ausführungen lediglich einen ersten groben Überblick über über strafrechtliche Ermittlungsverfahren in diesen Fällen geben und in keinem Fall eine individuelle Rechtsberatung ersetzen können, da jeder Fall in Bezug auf seinen Verfahrensablauf, seine primären (bspw. Geldstrafe oder Haftsrafe) und sekundären Rechtsfolgen (bspw. Eintrag Führungszeugnis, Berufsverbot, Entzug Führerschein, Kündigung Arbeitgeber, Verlust Sorgerecht, Verlust Zuverlässigkeit, Verlust Lizenz, Verlust Zulassung oder Verlust Approbation) grundsätzlich anders gelagert und damit anders zu handhaben ist.
Besonders in diesen Strafverfahren kann umso mehr erreicht werden, je früher ein entsprechend spezialisierter Rechtsanwalt aus dem Rechtsgebiet Strafrecht eingeschaltet wird. Der Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger wird das bestehende strafrechtliche Problem sorgfältig mit seinem Mandanten erörtern und gemeinsam mit ihm risikominimierende Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Erlangen zudem der Arbeitgeber, Dienstherr oder eine zuständige Kammer auf die eine oder andere Art Kenntnis von einem laufenden Ermittlungsverfahren, sind unverzüglich die dienstrechtliche bzw. die arbeitsrechtliche Situation anwaltlich zu prüfen und ggf. geeignete (Gegen-) Maßnahmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes und zur Sicherung der Existenz bzw. Lebensgrundlage einzuleiten. Nicht jedes Strafverfahren berechtigt den Arbeitgeber zu einer Kündigung, einer Suspendierung oder zum Entzug einer Zulassung.
Zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, also im Vorverfahren (Ermittlungsverfahren), Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung und in jeder Instanz, hat der Beschuldigte das Recht, sich von einem Verteidiger seiner Wahl vertreten zu lassen. Auch in der Strafvollstreckung darf sich der Verurteilte jederzeit rechtlichen Beistandes bedienen.
Dem Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren rechtlichen Beistand gewähren die im Bereich Strafrecht und Strafverteidigung spezialisierten Rechtsanwälte und Strafverteidiger. Rechtsanwälte haben dabei die gleiche juristische Ausbildung wie Staatsanwälte und Richter. Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist die Befähigung zum Richteramt, also die Ausbildung zum Volljuristen. Anwälte müssen nach Abschluss ihrer Ausbildung durch die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk sie sich niederlassen wollen, zugelassen werden und sind bei Gericht in die Rechtsanwaltsliste einzutragen. Im Diensteid vor der Rechtsanwaltskammer müssen sich Rechtsanwälte verpflichten, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen. Die im Bereich Strafrecht spezialisierten und als Strafverteidiger tätigen Rechtsanwälte sind neben den Staatsanwaltschaften und den Gerichten unabhängige, selbständige Organe der Rechtspflege. Der Strafverteidiger ist dabei dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet. Er ist aber nicht Teil des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft, sondern unabhängig von diesen. Dies bedeutet insbesondere, dass er nicht an Weisungen durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft gebunden ist.