Körperverletzung
Der Straftatbestand der Körperverletzung besteht immer dann, wenn in die körperliche Unversehrtheit einer Person eingegriffen wurde. Dies kann durch eine Prügelei oder Misshandlung geschehen, aber ebenso durch einen Fehler von Ärzten zum Beispiel bei einer Operation. Der Versuch der Körperverletzung ist ebenfalls strafbar. Je nach Schwere der Tat kann der Beschuldigte entweder zu einer Geldstrafe oder zu bis zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt werden. Die gefährliche Körperverletzung, etwa mit einer Waffe, kann mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft werden und die schwere Körperverletzung oder die Körperverletzung mit Todesfolge ziehen noch schwerere Strafen nach sich.
Wichtig am Tatbestand der Körperverletzung ist immer der Vergleich des Wohlbefindens des Opfers vor und nach der Körperverletzung. Ist eine Misshandlung psychischer oder physischer Natur oder Schädigung der Gesundheit offensichtlich erfolgt, geht es dem Opfer also schlechter als zuvor, ist der Tatbestand erfüllt. Bei der Körperverletzung muss nicht immer eine Zufügung von Schmerzen beteiligt sein, auch eine psychische Misshandlung wie etwa Mobbing erfüllt den Tatbestand.
Ein Anwalt für Körperverletzung berät sowohl Opfer als auch Täter. Der Mandant kann sich an einen Anwalt zur Körperverletzung wenden, der sich genau auf dieses Thema spezialisiert hat. Besonders bei so genannten Kunstfehlern von Ärzten wird ein Anwalt für Körperverletzung herangezogen. Verpfuschte der Arzt eine Operation, kann der Patient ihn verklagen. Durch einen Fehler des Arztes kann eine normale Routineoperation zu schweren Komplikationen und der deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten führen. In einem solchen Fall muss der Arzt dann beweisen, dass er nicht für die Komplikationen verantwortlich ist.