Strafverteidiger
Wann immer ein Verbrechen im Zusammenhang mit Zivil- oder Strafrecht vor Gericht kommt, ist dafür die sogenannte Ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Bei einem straf- oder zivilrechtlichen Verfahren gibt es mehrere Parteien, wie zum Beispiel den Richter, den Staatsanwalt, den Kläger und den Beschuldigten. Der Beschuldigte hat in Deutschland Anspruch auf einen Anwalt für Strafverteidigung. Kann er sich selbst keinen Strafverteidiger leisten, wird ein so genannter Pflichtverteidiger für ihn gestellt - wenn es sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung handelt. Der Strafverteidiger vertritt den Beschuldigten dann im Prozess. Er kann verschiedene Strategien wählen, um seinen Mandanten zu verteidigen. Je nach Schwere der Straftat und Lage der Beweise, kann er zum Beispiel auf eine Einstellung des Verfahrens oder auf einen Freispruch plädieren. Ist der Tatbestand hingegen offensichtlich und die Last der Beweise erdrückend, kann er auf ein gewisses Strafmaß plädieren. Einigen sich die Strafverteidiger mehrerer Beschuldigter auf eine Strategie zur Verteidigung, wird dies Sockelverteidigung genannt.
Einen Anwalt für Strafverteidigung braucht derjenige, der eines Verbrechens beschuldigt wird. Wird der Beschuldigte von der Polizei festgenommen oder zum Verhör geladen, kann er einen Strafverteidiger beauftragen. Dieser begleitet dann seinen Mandanten den gesamten Prozess hindurch.
Benötigt ein Beschuldigter zum Beispiel mitten in der Nacht, an einem Feiertag oder am Wochenende einen Anwalt für Strafverteidigung, kann er sich an die Hotline eines Notdienstes von Strafverteidigern wenden. Diese ist immer besetzt und ein geeigneter Strafverteidiger wird dem Beschuldigten zugewiesen. Falls der Beschuldigte den Strafverteidiger selbst bezahlt, geschieht dies meist auf Basis eines Stundenlohns. Ein Pflichtverteidiger wird hingegen vom Staat bezahlt.