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§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren) Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
Das Amtsgericht Frankfurt hat unter dem Aktenzeichen 917 Ls 6443 Js 217242/23 entschieden, dass das Wegnehmen eines Fan-Schals von einem Anhänger der gegnerischen Mannschaft als Nötigung zu bewerten ist, nicht jedoch als Diebstahl. Der Fall drehte sich um einen Eintracht Frankfurt Fan, der während eines Spiels gegen FC Schalke 04 einem gegnerischen Fan den Schal entwendet hatte. Auseinandersetzung um Fan-Schal im Deutsche Bank Park Während des Fußballspiels zwischen Eintracht Frankfurt und FC Schalke 04 entwendete der beschuldigte Fan der Heimmannschaft einem Anhänger der Gäste dessen Fan-Schal direkt vom Hals, als er das Stadion verließ. Auf die Aufforderung hin, den Schal zurückzugeben, stieß der beschuldigte Fan den ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hatte sich nach der Grundsatzentscheidung vom 23. Mai 2002 (1 StR 372/01) erneut mit der Strafbarkeit der Annahme von Zuwendungen seitens der medizintechnischen Industrie an den Chefarzt einer Universitätsklinik zu befassen und hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Damals hatte der Senat entschieden, daß im Falle der sogenannten Drittmitteleinwerbung eine Vorteilsannahme dann nicht vorliege, wenn die einschlägigen Vorschriften des Drittmittelrechts beachtet werden und dadurch die gebotene Transparenz von damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungsentscheidungen gewahrt ist. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall hatte der Leiter der Abteilung Herzchirurgie der Universität Ulm ohne ... weiter lesen
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte erstmals zu entscheiden, ob sich ein Polizeibeamter durch die Mitteilung, daß in einem polizeilichen Datensystem zu bestimmten Personalien keine Einträge vorhanden waren, wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB strafbar machen kann. Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in sieben Fällen zu der zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der als Polizeioberkommissar bei einer Zugriffseinheit der Polizei in Frankfurt am Main tätige Angeklagte im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit mittels seiner ... weiter lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). In der Sicherungsverwahrung untergebrachte Straftäter können nicht generell verlangen, dass sie alkoholfreies Bier kaufen können. Denn erhöht der Konsum von alkoholfreiem Bier den Suchtdruck alkoholkranker untergebrachter Personen, wird damit die Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsanstalt gefährdet, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 18. Juli 2016 (Az.: 2 Ws 211/16). Im konkreten Fall hatte ein Sicherungsverwahrter beantragt, dass in der Abteilung für Sicherungsverwahrung der Kauf alkoholfreien Bieres zugelassen wird. Die Justizverwaltung lehnte dies ab und verwies darauf, dass der Genuss des ... weiter lesen
BAFöG-Betrug (§ 263 StGB) - Dieser Straftatbestand steht im Strafrecht derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und wird oftmals mit der Versendung eines sogenannten Strafbefehls nach §§ 407 ff. StPO abgeschlossen. Ist sich der Strafbefehlsempfänger einer gewissen Schuld bewusst oder befürchtet er, unschuldig vor Gericht gestellt und verurteilt zu werden, wird er in der Regel den Strafbefehl mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Schließlich sind die mittels eines Strafbefehls ausgeurteilten Geldstrafen oft nicht allzu hoch und ein persönliches Gerichtsverfahren bleibt erspart. Dass ein vorschnell akzeptierter Strafbefehl jedoch ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter Bestätigung einer Entscheidung der Vorinstanz entschieden. Mit Beginn des Jahres 2003 wurde der in der Vollzugsanstalt Bruchsal bislang gestattete Verkauf mohnhaltiger Produkte an Gefangene über den externen Bäcker untersagt, weil derartige Erzeugnisse Rückstände an Rauschgift im Urin hinterlassen würden und hierdurch die in der Vollzugsanstalt regelmäßig durchgeführten Urinkontrollen beeinflusst werden könnten. Hiergegen wandte sich ein 32jähriger Gefangener mit dem Hinweis, dass er bekanntermaßen kein Drogenkonsument sei und die Mohnbrötchen auch nicht an Dritte weitergeben werde. Seinen Antrag, ihm weiterhin den Bezug von Mohnbrötchen zu gestatten, hat die ... weiter lesen
Die Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Besitz bzw. Verbreiten von kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StGB (seit Januar auch wegen Jugendpornographie nach § 184c StGB) nehmen bundesweit immer mehr zu. Genauso zu nehmen die Härte der Strafverfolgung und der öffentliche Druck auf Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Das klassische Nord-Süd-Gefälle bei der Strafzumessung ist kaum noch zu beobachten. Jede Staatsanwaltschaft und jedes Gericht handeln nach eigenen wechselnden Strafzumessungsmaßstäben, die dem in diesem Deliktsbereichen strafverteidigenden Rechtsanwalt geläufig sein müssen. Mit der Höhe der von den Staatsanwaltschaften geforderten ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Schranken bei der Kontrolle eines Besuchers von Strafgefangenen durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt, hier: Besuch durch die Verteidigerin Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 13.01.2004, Az: Ws 678/03 1. Zum Einsatz eines Metalldetektorrahmens und einer Metallsonde sowie zu weiteren Durchsuchungsmaßnahmen beim Besuch von Strafgefangenen durch eine Verteidigerin (im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 7.7.2001 VAs 567/01, abgedruckt in StV 2002, 669) 2. Unzulässigkeit des Durchblätterns der Handakten StVollzG §§ 24 Abs. 3, 26 S. 3 Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs.../b_ws678_03.pdf weiter lesen