Vereinbarungen
Eine Vereinbarung definiert sich als eine bindende Übereinkunft. Vereinbarungen können äußerst vielgestaltig sein. Der Begriff der Vereinbarung, der Übereinkunft, der Abmachung, des Übereinkommens erklärt sich aus den Vereinbarungen über Erstattungen und Tilgungen im kaufmännischen Handhaben des 18. Jahrhunderts.
Besonders definierte Vereinbarungen sind beispielsweise die Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dies ist ein Vertrag zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, der Rechte und Pflichte beider Seiten beschreibt, aber ebenso verbindliche Normen darlegt, die für alle Arbeitnehmer des Unternehmens Gültigkeit haben. Die Grundlage hierzu bietet das Betriebsverfassungsgesetz. Die Dienstvereinbarung ist ähnliches im Bereich des öffentlichen Dienstes, dort ist es als ein Übereinkommen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung zu verstehen. Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Verwaltungsakt im Rahmen der Gewährung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Begriff der sogenannten „Freien Vereinbarung“ stammt aus der Politik. Gemeint ist ein Organisationsprinzip des Anarchismus. Eine Zielvereinbarung ist eine betriebswirtschaftliche Formulierung aus dem Gebiet der Unternehmensführung. Die Artikel 15a B-VG Vereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Ländern und Bund in Österreich hinsichtlich ihres Wirkungsbereiches.
Die Konvention
Die Konvention definiert sich hingegen als nicht notwendig festgeschriebene Regel, eine Übereinkunft, die von einer Gruppe von Menschen, von Völkern, eingehalten wird, weil ein entsprechender Konsens vorhanden ist. Die Übereinkunft kann stillschweigend existieren, oder auch ausgehandelt sein. Unter konventionell kann man auch „rückständig“ verstehen. Dies vor allem in Zusammenhang mit ästhetischen Aspekten. In der Kriegsführung unterscheidet man die konventionellen Waffen von den atomaren, biologischen und chemischen. Weiterhin existiert im Bereich der Landwirtschaft die konventionelle im Gegensatz zur biologischen Landwirtschaft. Vereinbarungen dienen dazu, offensichtliche Regeln einvernehmlich zu befürworten.