URHEBERRECHT
Urheberrechtliche Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung der JBB Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen durch die öffentliche Zugänglichmachung des Fernsehprogramms von Sky
Die JBB Rechtsanwälte verschickten gegenwärtig eine Abmahnung für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen. Sky Deutschland ist einer der größten deutschen Anbieter von Pay-TV-Fernsehprogrammen. Zudem zeigt Sky Live-Übertragungen der meisten Spiele der Fußball-Bundesliga, der 2. Bundesliga, sowie UEFA Champions League und DFB-Pokal Spiele.
Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, ohne die erforderliche Erlaubnis der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ein Champions League Spiel in seinem Restaurant übertragen zu haben. Gemäß §19 Abs. 4 UrhG habe die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG die ausschließlichen Vorführungsrechte an dem "Live Signal". Eine Live-Übertragung sei nur nach Abschluss eines Lizenzvertrages mit Sky erlaubt.
Die JBB Rechtsanwälte fordern einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 500 Euro (nur wenn man auch einen Abonnementvertrag mit Sky abschließt) verlangt, sowie die Kostentragung der entstandenen Kosten für die Ermittlung der Rechtsverletzung.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.