WETTBEWERBSRECHT
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Klier & Ott im Auftrag der CAS-Discount GmbH wegen fehlender Garantiehinweise
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung des Kanzlei Klier & Ott aus Berlin für die CAS-Discount GmbH wegen fehlender Garantiehinweise.
Die Kanzlei Klier & Ott aus Berlin vertritt die Interessen der CAS-Discount GmbH, welche auf der Verkaufsplattform amazon.de Elektro-, Elektronik- und Zubehörartikel vertreibt. Die Kanzlei Klier & Ott verschickt für diese nun wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, welche sich an unternehmerische Händler richten, die ebenfalls auf eBay auftreten und die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben nicht erfüllen.
Unter Verweis auf ein konkretes Angebot des Abgemahnten wird gerügt, dass der Abgemahnte lediglich einen pauschalen Hinweis auf eine Garantie in das Verkaufsangebot aufgenommen habe. Der Abgemahnte habe die Bedingungen und den Inhalt der Garantie jedoch klar und verständlich zur Verfügung zu stellen, ein pauschaler Hinweise genüge nach Ansicht der Kanzlei Klier & Ott hierfür nicht. Das Verkaufsangebot muss insbesondere enthalten,
- wie der Inhalt der Garantie ausgestaltet ist
- alle Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind,
- den Name und Anschrift des Garantiegebers
- einen Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers und dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
Die Kanzlei Klier & Ott fordert daher im Namen der CAS-Discount GmbH von den durch die Abmahnungen betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.