Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Erftstadt zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Erftstadt / Arbeitsrecht

Rechtsanwälte und Kanzleien

Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Bei einer Arbeitsvertrag Kündigung sind viele Dinge zu beachten, die durchweg im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und von der Rechtssprechung ergänzt worden sind.
Ordentliche und fristlose Kündigung
Bei der Arbeitsvertrag Kündigung unterscheidet das Gesetz grundlegend zwei Formen. Die fristgerechte Kündigung wird auch ordentliche Kündigung genannt. Daneben gibt es noch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Bei neuen Arbeitnehmern, die man noch keine zwei Jahre in der Firma beschäftigt, kann mit einer vierwöchigen Frist zur Monatsmitte oder zum Monatsende gekündigt werden.
Mit der Länge der Zeit der Zugehörigkeit zu einem Unternehmen ... weiter lesen
Die Volkswagen AG hat angekündigt, dass sie in Deutschland Stellen abbauen wird , um Personalkosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkei t zu stärken. Dieser Stellenabbau soll durch ein Freiwilligenprogramm umgesetzt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Unternehmen freiwillig verlassen möchten, können sich für das Programm anmelden und erhalten eine Abfindung .
In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Maßnahmen bei Volkswagen geben, insbesondere in Bezug auf die Höhe der Abfindungen, das Freiwilligenprogramm und warum es ratsam ist, Hilfe bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen.
Die Nachricht über den Stellenabbau bei Volkswagen hat ... weiter lesen
Die Siemens Energy AG ist ein Unternehmen der Elektro- und Energietechnik mit Sitz in München.
Das Portfolio von Siemens Energy umfasst die Energieerzeugung, die Energieübertragung und Industrielösungen sowohl im Bereich der konventionellen als auch der erneuerbaren Energien
Siemens Energy plant den Abbau von 750 Arbeitsplätzen im Gasturbinenwerk in Berlin (Moabit) , da das Werk in ein Billiglohnland verlegt werden soll.
Damit soll jeder 5. Arbeitnehmer wegfallen.
Die Arbeitnehmer nehmen den Stellenabbau nicht kampflos hin.
Mehr als 1.000 Arbeitnehmer von Siemens Energy, aber auch von Daimler und Siemens demonstrierten mit.
Die Arbeitnehmer wollen, dass an dem Konzept ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Scheidet ein Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, so entstehen in der Abwicklung häufig Diskussionen darüber, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht. Häufig wird als Argument verwendet, dass der Urlaubsanspruch sich nach der Zahl der Monate richtet, die das Arbeitsverhältnis bis zum Ausscheiden bestanden hat. Als Schlagwort fällt hier die „Zwölftelung“.
So allgemein entspricht das dem Gesetz nicht. Erfüllt der Arbeitnehmer die gesetzliche Wartezeit aus dem Bundesurlaubsgesetz, besteht also sein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber ... weiter lesen
Der Kläger ist an einer Universität des beklagten Landes als Hausmeister vollzeitbeschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gilt der Bundes-Angestelltentarifvertrag. Nach diesem Tarifvertrag fällt bei Hausmeistern regelmäßig und in einem erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft an. Aus diesem Grund gilt für sie abweichend von § 15 Abs. 1 BAT anstelle der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 38,5 Stunden nach einer tariflichen Sonderregelung eine von 50,5 Stunden. Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die tarifliche Sonderregelung sei unwirksam. Sie verstoße gegen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und der EG-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG, wonach die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht ... weiter lesen
Nicht selten wird im Rahmen von Verhandlungen über eine Probezeit nicht berücksichtigt, dass der Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer im ersten halben Jahr ohnehin noch nicht greift.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird üblicherweise eine Probezeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Diese kann maximal sechs Monate betragen. In diesem Zeitraum ist eine Kündigung gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Die Vereinbarung einer längeren Frist im Arbeitsvertrag ist möglich, eine kürzere kann dagegen nur durch Tarifvertrag vereinbart ... weiter lesen
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Empfiehlt sich eine Kündigungsschutzklage auch dann, wenn es einen Sozialplan gibt? In dem vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21.7.2009, 1 AZR 566/08) jüngst entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Zahlung einer höheren Sozialplanabfindung verklagt. Hintergrund war, dass dem Arbeitnehmer nach den Kriterien des Sozialplanes eine wesentlich höhere Abfindung zugestanden hätte. In dem Sozialplan war aber ein für alle Arbeitnehmer unabhängig von Lebensalter, Betriebszugehörigkeit usw. geltender Höchstbetrag vereinbart worden. Das Bundesarbeitsgericht hat eine solche Höchstbegrenzung als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, fragen sich oft, was tun? Nachfolgend gebe ich Tipps für die nächsten Handlungsschritte und weise die dafür zur Verfügung stehende Zeit ab Erhalt der Kündigung aus. Die Frist sollte auf keinen Fall ausgeschöpft werden. Handeln Sie am besten sofort, noch am ersten Tag der Kündigung.
Arbeitslos bei der Bundesagentur für Arbeit melden! Frist: maximal drei Tage
Zur Sicherheit sollte man sich immer an demselben oder spätestens am nächsten Werktag bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Dann kann schon mal keine ... weiter lesen
Um einen Rechtsmissbrauch auszuschließen, müssen bei der Überprüfung einer Vertretungsbefristung alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 18. Juli 2012 – 7 AZR 443/09.
Fall:
Elf Jahre lang war eine Justizfachangestellte vom AG Köln zur Vertretung von anderen Arbeitnehmern beschäftigt worden. Ihr Arbeitsverhältnis beruhte dabei auf 13 unmittelbar aneinander anschließenden befristeten Arbeitsverträgen. Nun machte die Klägerin mit einer Befristungskontrollklage geltend, dass eine Rechtfertigung der ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Nach Kündigung Kündigungsschutzklage erheben
Hat der Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, sollte er innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Das gilt auch dann, wenn er nicht mehr zum Arbeitgeber zurückwill, wenn es also nur noch um eine möglichst hohe Abfindung geht. Die rechtzeitige Erhebung der Kündigungsschutzklage ist Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Doch wie hoch ist die Abfindung? Welche Abfindung kann er fordern? Wie wird eine Abfindung berechnet?
Regelsätze als ein erster Anhaltspunkt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus dem im BGB verankerten Transparenzgebot soll hervorgehen, dass unklare Formulierungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers nicht zulässig sind. Der Arbeitsvertrag müsse einen Hinweis auf die Freiwilligkeit und den Widerruf von Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer enthalten, welcher ihm gegenüber auch erkennbar sein müsse. Ansonsten könne für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit einer vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen bestehen. Allerdings sei es erforderlich, zusätzliche Zahlungen, ... weiter lesen