Nebenjob
Nebenjob, offiziell als Nebentätigkeit bezeichnet, wird jede Tätigkeit genannt, die neben der hauptberuflichen Anstellung von einem Arbeitnehmer, auch einem Beamten, ausgeübt wird, für die ein Lohn an selbigen gezahlt wird. Dieser zweite Lohn wird als Zuverdienst, ehemals Zubrot, bezeichnet. Die Nebentätigkeit ist im Grundgesetz durch das Grundrecht auf Berufsfreiheit verankert. Jedoch ist zu beachten, dass diese Tätigkeit angezeigt, oft sogar vom Hauptarbeitgeber genehmigt werden muss. Ebenso sind die gesetzlich festgelegten, täglichen Höchstarbeitszeiten sowie eventuelle Interessens- bzw. Pflichtkonflikte zu beachten. Während dies in der freien Marktwirtschaft von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variiert, sind Nebenjobs von Beamten, Richtern und Soldaten grundsätzlich genehmigungspflichtig. Für die Nebentätigkeit sind ebenso Sozialabgaben zu leisten wie für die Hauptanstellung.
In der heutigen Zeit, mit stark steigenden Lebenshaltungskosten, ist ein Nebenjob für viele Menschen notwendig, um die Lebenshaltungskosten decken zu können. Doch gibt es immer wieder Probleme in diesem Zusammenhang. Viele Arbeitgeber bevorzugen es, gefragt zu werden, bevor eine Zweittätigkeit angenommen wird. Wurde dies vergessen oder gar vorsätzlich verschwiegen, kann es leicht zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall einen Rechtsanwalt für Nebenjob, der zwischen Ihnen und Ihrem Hauptarbeitgeber vermitteln kann. Hauptanliegen ist es in einem derartigen Fall, die Haupttätigkeit behalten zu können, gleichzeitig aber auch nicht das Zubrot verzichten zu müssen. Auch für den Fall, dass der Arbeitgeber des Nebenjobs die Sozialabgaben nicht entrichtet und sie dadurch Schwierigkeiten mit der Rentenkasse bekommen, ist der Besuch eines fachlich orientierten Rechtsanwaltes zum Nebenjob anzuraten. Selbiges gilt für mögliche Interessenskonflikte zwischen beiden Arbeitgebern. Mögliche Stolpersteine sind klein, können jedoch zu großem Ärger führen.