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• Die Krankheit als solche ist kein Kündigungsgrund. Sie wird kündigungsrechtlich erst dann bedeutsam, wenn von ihr störende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ausgehen. Die Kündigung wegen Krankheit ist eine personenbedingte Kündigung. • Krankheit wird arbeitsrechtlich erst dann relevant, wenn hierdurch die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann, also Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Der Kündigungsgrund ergibt sich durch die Belastungen, die durch den Ausfall der Arbeitskraft oder das Freihalten des Arbeitsplatzes für den Arbeitgeber entstehen. • Eine Störung liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin hat für ihr Handelsunternehmen mit der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen Firmentarifverträge vereinbart. Das Unternehmen besteht aus mehreren Betrieben, darunter einem Gemeinschaftsbetrieb, den es zusammen mit zwei Tochtergesellschaften führt. Infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten verhandelte die Arbeitgeberin zunächst mit der Gewerkschaft über eine Kürzung tarifvertraglicher Leistungen. Nachdem diese Verhandlungen erfolglos geblieben waren, schlossen die Arbeitgeberinnen entsprechende Betriebsvereinbarungen mit dem Gesamtbetriebsrat und dem Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs. Daraufhin hat die Gewerkschaft ein Beschlußverfahren eingeleitet unter anderem mit dem Ziel, den Arbeitgeberinnen die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Januar 2015 – 2 Sa 59/14 –, juris.
Enthalten Arbeitsverträge Regelungen über Vertragsstrafen, sind diese nicht selten unwirksam. Oftmals scheitern sie daran, dass sie nicht bestimmt genug sind. Die Bestimmtheit als Wirksamkeitsvoraussetzung erfordert nach dem Bundesarbeitsgericht insbesondere eine genaue Bezeichnung der sanktionierten Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Problematisch ist für Arbeitgeber daher, dass man nicht mit Generalklauseln arbeiten kann, sondern eine Vielzahl denkbarer Fälle aufführen muss.
Dazu das ... weiter lesen
Darmstadt (jur). Wer beim Weg zur Arbeit sein Hof- oder Garagentor schließt, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies sei letztlich Teil des Arbeitsweges oder allenfalls eine versicherungsunschädliche geringfügige Unterbrechung, wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, 26. April 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 3 U 108/15).
Es gab damit einem Schulhausmeister aus Hanau recht. An einem vereisten Tag im Januar 2013 machte er morgens gegen 6.15 Uhr das Hoftor seines Grundstücks auf, um zur Arbeit zu fahren. Er fuhr sein Auto aus dem Hof und stieg dann aus, um das Hoftor wieder zu schließen. Dabei rutschte er auf dem ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 09.12.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 530/20 entschieden, dass eine EMail kein hinreichend bestimmtes Vertragsangebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrags ist, wenn die Arbeitsbedingungen noch nicht konkretisiert wurden und auf einen zukünftig noch zu erstellenden schriftlichen Arbeitsvertrag verwiesen wird.
Das von der Beklagten dem Kläger mit E-Mail vom 25.10.2018 sowie Schreiben vom 30.10.2018 unterbreitete Angebot genügt den Anforderungen des § 5 Abs. 6 des Darlehensvertrages nicht. Zwar geht die Beklagte – insoweit noch mit dem Arbeitsgericht – zutreffend davon aus, dass nach den vertraglichen Vereinbarungen ein Angebot im ... weiter lesen
Eine Entfristung kann im Arbeitsrecht bei einer einvernehmlichen unbefristeten Verlängerung des zuvor befristeten Arbeitsvertrages vorkommen, aber auch als einseitiger Wunsch des Arbeitnehmers , dass sein befristeter Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber nun unbefristet fort gilt.
Die Entfristung kann der Arbeitnehmer auch vor dem Arbeitsgericht einklagen .
Aus den Gesetzen des Arbeitsrechts hat ein Arbeitnehmer keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, dass ein befristeter Arbeitsvertrag entfristet wird.
Dies kann sich aber ändern, wenn dem Arbeitgeber ein Fehler bei der Befristung unterlaufen ist.
Fehler können sein:
Befristung erfolgte mündlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kündigung während der Schwangerschaft unwirksam. Während der Schwangerschaft ausgesprochene Kündigungen sind in der Regel unwirksam. Das gilt sogar dann, wenn dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin noch gar nicht bekannt war.
Unbedingt sofort Schwangerschaft mitteilen. Man sollte dem Arbeitgeber die Schwangerschaft unbedingt sofort nach Kenntnisnahme mitteilen und einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Die Mitteilung sollte so erfolgen, dass man dies später auch beweisen kann.
Unbedingt sofortige fachkundige Beratung einholen. Lassen Sie sich umgehend, ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 30.10.2019 zum Aktenzeichen 6 AZR 465/18 entschieden, dass die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen nicht zum Nachweis einer Ausschlussfrist genügt.
Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 36/2019 vom 30.10.2019 ergibt sich:
Die kirchenrechtlich vorgeschriebene arbeitsvertragliche Inbezugnahme einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung erfasse zwar inhaltlich auch eine darin enthaltene Ausschlussfrist, die damit zum Bestandteil des Arbeitsverhältnisses werde. Die Ausschlussfrist sei jedoch eine wesentliche Arbeitsbedingung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG. Die bloße Inbezugnahme der Arbeitsrechtsregelung als solche ... weiter lesen
Viele haben es vielleicht schon den Nachrichten entnommen. Die Arbeitgeberverbände Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (IGZ) haben mit verschiedenen Gewerkschaften Tarifverträge geschlossen, die Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen vorsehen. Was bedeutet dies aber genau? Die Tarifverträge über Branchenzuschläge sind keine selbständigen Tarifverträge, sondern modifizieren lediglich die bereits vorhandenen Tarifverträge der jeweiligen Arbeitgeberverbände, also den BZA- bzw. den iGZ-Tarifvertrag. Diese Tarifverträge gelten somit weiterhin. Für den Fall, dass ein ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer spricht sich für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus, wie aus zuletzt aus verschiedenen Medienberichten hervorging. Die fortschreitende Digitalisierung sowie neue Arbeitsmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie machen nach ihrer Meinung eine Änderung des herkömmlichen Acht-Stunden-Tages erforderlich.
Gesetzliche Normierung des Acht-Stunden-Tages:
§ 3 Satz 1 ArbZG legt fest, dass die tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers acht Stunden nicht überschreiten darf. Allerdings sind auch ... weiter lesen
Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag: Entscheidendes Kriterium zur Abgrenzung ist die Art der späteren Ausführung des Vertrages. Ein Beitrag zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 -
von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
In der Praxis immer wieder umstritten: Zwischen den Parteien wird ein Werkvertrag oder ein Vertrag über „freie Mitarbeit“ geschlossen und der die Leistung, bzw. das Werk erbringende wird zunächst nicht als Arbeitnehmer betrachtet und behandelt. Im weiteren Ablauf des Vertragsverhältnisses kommt es dann faktisch zu einer Art Eingliederung im Betrieb ... weiter lesen
• Personenbedingte Kündigungen kommen in Betracht, wenn der Arbeitnehmer auf Grund persönlicher Fähigkeiten, Eigenschaften oder nicht vorwerfbarer Einstellung nicht mehr in der Lage ist, in Zukunft eine vertragsgerechte Leistung zu erbringen (z.B. bei Krankheit). • Eine personenbedingte Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer die Leistung nicht erbringen kann, o weil er die geforderte Leistung aus nicht vorwerfbaren Gründen nicht erbringen will (z.B. Arbeitsverweigerung wegen Gewissenskonflikt), o weil er die Leistung aus Gründen nicht erbringen kann, die auf seinen Willen zurückzuführen sind (z.B. unterlassene Fortbildung), oder o weil er sie aus ... weiter lesen