Zeitarbeit
Wird von Zeitarbeit gesprochen, so ist ein Dreiecks-Arbeitsverhältnis gemeint. Der Arbeitnehmer wird von seinem direkten Arbeitgeber, mit dem er einen gültigen Arbeitsvertrag schließt, an einen anderen Arbeitgeber gegen ein Entgelt zur Erledigung von Dienstleistungen im Unternehmen des Entleihers überlassen. Von der Zeitarbeitsfirma erhält der Zeitarbeiter das Gehalt und sämtliche branchenübliche Sozialleistungen wie Urlaub, eventuell Urlaubsgelder, Schichtzuschläge.
Zwischen dem Verleiher und dem Entleiher besteht ein Dienstleistungsvertrag. In Deutschland ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) die Handlungsgrundlage der Personalleasing-Agenturen.
Nun kann es im Zuge einer Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma zu verschiedenen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber auch zwischen dem Zeitarbeiter und dem Entleiher sowie zwischen der Agentur und dem Entleiher kommen. Da sich die Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer auf beide Firmen aufteilen, ist in einem Streitfall ein Rechtsanwalt für Zeitarbeit zu empfehlen. Denn die Übergänge zwischen den beiden Firmen sind diesbezüglich fließend, sodass in vielen Fällen nur der Fachmann weiterhelfen kann. Von seinem neutralen Standpunkt aus sind etwaige Vertragsübertretungen besser zu beurteilen und zu klären.
Nicht nur zwischen den Firmen, sondern auch zwischen dem Arbeitnehmer und der Personalagentur ebenso wie der Firma des Entleihers kann es zu Streitigkeiten kommen. Sehr oft handelt es sich hierbei um Gehalts- und Urlaubsfragen, Krankschreibungsproblematiken, aber auch Unstimmigkeiten hinsichtlich des Einsatzbereiches. Auch in dieser Konstellation ist der beteiligte Arbeitnehmer gut beraten, sich nach einem Anwalt für Zeitarbeit umzusehen. Nur hier findet er die fachliche Unterstützung, die in einem arbeitsrechtlichen Streit notwendig ist. Bei der Auswahl des Rechtsanwaltes für Zeitarbeit ist hierbei auf die entsprechende fachliche Weiterbildung zu achten.