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Mitbestimmung bei Bildungsurlaub Die Betriebsparteien stritten über die Aufstellung von "Grundsätzen zur Bewilligung von Bildungsurlaub" nach dem nordrhein-westfälischen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Auf Betreiben des Betriebsrats wurde eine Einigungsstelle errichtet. Diese fällte am 3. Februar 2000 einen Spruch, der Regelungen über die in Frage kommenden Veranstaltungen, den Kreis der Anspruchsberechtigten, das Anmelde- und Bewilligungsverfahren, eine Dokumentationspflicht der Arbeitgeberin, über die Beilegung von Streitigkeiten, die Vorrangkriterien bei konkurrierenden Anträgen und den Widerruf bewilligter Freistellungen enthielt. Die Arbeitgeberin hat den Spruch insbesondere mit der Begründung angefochten, die ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Solingen hat mit Urteil vom 13.03.2020 zum Aktenzeichen 1 Ca 1128/19 der Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters der Stadtsparkasse Solingen stattgegeben. Der Arbeitgeber hatte dem Mitarbeiter vorgeworfen, im Rahmen von zahlreichen Kreditbewilligungen durch ihn selbst bzw. durch Mitarbeiter seiner Abteilung, Aufsichtspflichten und interne Vergaberichtlinien gröblich verletzt zu haben. Der langjährig bei der Stadtsparkasse beschäftigte Kläger war aufgrund tarifvertraglicher Regelungen nur außerordentlich kündbar. Das Arbeitsgericht konnte eine grobe Verletzung der Pflichten, die den Arbeitgeber zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ... weiter lesen
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Grundsatz: Vor Ausspruch einer Kündigung ist eine Abmahnung grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn die Kündigung entweder wegen eines Verhaltens des Arbeitnehmers erfolgt, dass dieser steuern kann oder wenn sich die Kündigung auf einen Grund in der Person des Arbeitnehmers stützt, den dieser durch steuerbares Verhalten beseitigen kann. Das bedeutet umgekehrt, dass im Falle betriebsbedingter Kündigungen Abmahnungen grundsätzlich keine Rolle spielen können. Hier stammt bereits der Grund für die Kündigung nicht aus der Sphäre des Arbeitnehmers. Folglich kann er vom Arbeitnehmer auch nicht beeinflusst werden. ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hatte die Frage zu entscheiden, ob mit dem Konzept „60+“ für Führungskräfte eine Altersdiskriminierung einhergeht. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, auch Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.2016 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 8 AZR 677/14. Der im Oktober 1952 geborene Kläger war in der Zeit von August 1985 bis Oktober 2012 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Automobilindustrie, seit dem Jahr 1995 als Verkaufsleiter PKW in einer der Niederlassungen der Beklagten beschäftigt. ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Laut Medienberichten und einer Pressemitteilung will der kanadische Konzern Bombardier im Laufe der kommenden zwei Jahre bis zu 7000 Stellen weltweit streichen. Gemäß einer Pressemitteilung von Bombardier betrifft dies auch 3200 Stellen der Zugsparte von Bombardier (Bombardier Transportation), die ihren Sitz in Berlin hat. Demnach können auch deutsche Arbeitnehmer betroffen sein. Laut der Pressemitteilung, welche im Rahmen des finanziellen Ergebnisberichts des 4. Quartals und des endenden Jahres zum 31.12.2015 (Pressemitteilung zu finden als: Bombardier Announces Financial ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, im Interview mit Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck: Als 2012 das Urteil des EuGH zum Fall von Frau Kücük erging, haben wir dazu auch mehrfach berichtet. Der EuGH hat mit diesem Urteil die deutsche Haltung zur Befristung mit Sachgrund nach § 14 Abs. TzBfG korrigiert. Wie haben denn nun die deutschen Gerichte seit dem auf dieses Urteil reagiert? Fachanwalt Dineiger: Vielleicht zunächst noch einmal zur Erinnerung zum Urteil des EuGH: Dieser hat sich dabei mit dem Fall von Frau Kücük beschäftigt, die als Urkundsbeamtin beim Amtsgericht Köln beschäftigt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016 – 5 Sa 657/15 (Pressemitteilung Nr. 9/16 vom 12.02.2016). Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Rahmen einer aktuellen Entscheidung Arbeitgeber als berechtigt angesehen, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Das soll jedenfalls dann gelten, wenn eine private Nutzung des Firmen-PCs untersagt oder auf absolute Ausnahmefälle beschränkt ist. Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 als Konstrukteur beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsschluß vereinbart. Seit 1993 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bestanden hat, sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB). Kürzere Kündigungsfristen können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Mit Schreiben vom 26. April 1999 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30. November 1999. Der Kläger meint, die Kündigung habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 1999 beendet. Die für ihn ungünstigere gesetzliche Regelung hinsichtlich ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Wann ein Fall des so genannten Mobbings vorliegt und wann dem gemobbten Arbeitnehmer materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche zustehen, entschied das Landgericht Erfurt in einem Urteil vom 17.11.2010 (Aktenzeichen: 3 O 1157/10). Das Landgericht Erfurt stellte dort zu den Voraussetzungen des Mobbings folgenden Leitsatz auf: "Mobbing liegt vor, wenn systematische Anfeindungen, Schikanen und Diskriminierungen die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers nachhaltig beeinträchtigen. Einzelne Handlungen und Maßnahmen sowie Verhaltensweisen begründen dagegen auch bei nachteiligen Folgen keinen Mobbingvorwurf. ... weiter lesen
Scheinselbstständigkeit im Bordell Medienberichten zufolge haben Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Zoll am 13.4.2016 ein Berliner Groß-Bordell durchsucht. An der Aktion seien insgesamt rund 900 Beamte beteiligt gewesen. Einer dieser Vorwürfe war wohl die Beschäftigung angeblich selbstständiger, aber tatsächlich scheinselbständiger Prostituierter. Mit anderen Worten die Frauen waren eigentlich im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses beschäftigt, also Arbeitnehmerinnen. Dadurch, dass der Arbeitgeber diese aber als selbstständig ansah, wurden keine Sozialversicherungsbeiträge für die Frauen abgeführt. Dadurch sei ... weiter lesen
Kassel. Vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wurde Arbeitgebern die Anerkennung einer Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen erleichtert. Ein entsprechender Antrag gilt nach dem am Mittwoch, 30. März 2022, verkündeten Urteil vom Vortag auch rückwirkend noch zumindest für das Vorjahr (Az.: B 11 AL 30/21 R). Laut Gesetz müssen Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten für schwerbehinderte Menschen sogenannte Pflichtarbeitsplätze bereitstellen. Die Anzahl ist abhängig von der Gesamtzahl der Mitarbeiter. Kommen Arbeitgeber dieser Vorgabe nicht oder nicht ausreichend nach, müssen sie eine „Schwerbehindertenausgleichsabgabe“ zahlen. Im jetzt ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen