Arbeitsunfähigkeit
Der Begriff Arbeitsrecht ist sowohl im Arbeitsrecht, als auch im Sozialrecht zu finden. Im Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer im Falle einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf die Fortzahlung des Entgelts durch ihren Arbeitgeber. Gleichzeitig ist die Arbeitsunfähigkeit im Sozialrecht die Voraussetzung, um Ansprüche gegenüber der Krankenkasse geltend machen zu können. Auch gegenüber der Arbeitsagentur oder dem Unfallversicherungsträger können im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Ansprüche bestehen. Dabei ist die Arbeitsunfähigkeit von der Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinne und der Dienstunfähigkeit bei Beamten zu unterscheiden.
Eine Arbeitsunfähigkeit besteht dann, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht ausüben kann. Dem erkrankten Arbeitnehmer ist es für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht möglich, eine Arbeitsleistung zu erbringen. Dieses darf vom Arbeitgeber auch nicht verlangt werden. Bei einer Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer bis zu einer Dauer von sechs Wochen einen Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgeltes, wenn das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen besteht. Dieses gilt auch für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer. Resultiert die Arbeitsunfähigkeit aus einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall, wird anstelle des Krankengeldes ein Verletztengeld durch den Unfallversicherungsträger gezahlt.
Im Krankheitsfall kann es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen, wenn beispielsweise die Krankmeldung nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt ist. Alle Streitigkeiten, die die Arbeitsunfähigkeit betreffen, werden vor dem zuständigen Arbeitsgericht ausgetragen. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsunfähigkeit verfügt über die entsprechenden Fachkenntnisse im Arbeitsrecht und vertritt die Interessen seiner Mandanten auch vor dem Arbeitsgericht. Bei Streitigkeiten mit der Krankenkasse oder dem Unfallversicherungsträger unterstützt ein Rechtsanwalt zur Arbeitsunfähigkeit seine Mandanten kompetent und vertritt ihre Interessen, um eine Lösung herbeizuführen.