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VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG - 5. KAMMER - Beschluss vom 23. Januar 2003 - Az. 5 B 3767/02 Rechtsschutz der Nachbargemeinde gegen Windenergieanlage LEITSÄTZE: Der Rechtsschutz einer Gemeinde gegen eine immissionsrechtlich erteilte Genehmigung von Windenergieanlagen ist auf die Geltendmachung eigner Rechte beschränkt; sie ist nicht befugt, die Rechte ihrer gemeindeansässigen Bürger geltend zu machen. Die Verletzung der Planungshoheit setzt das Bestehen einer hinreichend bestimmten Planung voraus (hier verneint). Entscheidungsgründe: I. Die Antragstellerin begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruches gegen eine der ... weiter lesen
Das soziale Netzwerk Facebook sorgt immer wieder für Schlagzeilen und beschäftigt mittlerweile auch die Gerichte. Ein Rechtsstreit betrifft die Frage inwieweit Facebook von Nutzern verlangen darf, sich mit einem Vor- und Zunamen anzumelden. Die Betreiber sperrten ein Konto einer Nutzerin, die sich lediglich mit einem Pseudonym anmelden wollte. Die Beschwerde der Nutzerin verfolgte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und verpflichtete Facebook, eine Anmeldung unter ihrem Pseudonym zu ermöglichen. Der Streit ging vor Gericht. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht Hamburg auf Antrag von Facebook entschieden, der Bescheid des Datenschutzbeauftragten dürfe einstweilen nicht ... weiter lesen
Die zuständige Immissionsschutzbehörde darf eine Gemeinde verpflichten, ihre Einrichtungen so zu betreiben, dass die maßgeblichen Lärmgrenzwerte nicht überschritten werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute in einem Rechtsstreit zwischen der Stadt Frankfurt als Klägerin und dem Land Hessen entschieden. Die Stadt Frankfurt betreibt ein Erlebnis-Schwimmbad als öffentliche Einrichtung. Nach den durchgeführten Lärmmessungen überschreiten die von dem Schwimmbad ausgehenden Geräuschimmissionen den für reine Wohngebiete bestimmten Immissionsrichtwert von tagsüber 50 db(A) erheblich. Durch den angefochtenen Bescheid gab die Immissionsschutzbehörde der Klägerin auf, die Einhaltung des Immissionsrichtwerts sicherzustellen. Auf ... weiter lesen
Berlin (jur). Auch nur vorübergehend haben riesige Werbeplakate nichts in einem denkmalgeschützten Bereich zu suchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag, 15. Oktober 2015, bekanntgegebenen Beschluss zum Ernst-Reuter-Platz in Berlin entschieden (Az.: 19 L 294.15). Der Platz ist insgesamt als Ensemble denkmalrechtlich geschützt. An einem Baugerüst des Ernst-Reuter-Platzes 6 ließ ein auf Außenwerbung spezialisiertes Unternehmen dennoch ein riesiges Werbeplakat mit einer Höhe von 44 Metern und einer Breite von 38 Metern anbringen. Eine Genehmigung holte die Firma vorher nicht ein. Sie verließ sich darauf, dass die Behörden bislang gegen vergleichbare Plakate ... weiter lesen
Ein uniformierter Polizeibeamter darf seine Haare nicht in Form eines schulterlangen Pferde*schwanzes tragen. Mit diesem Urteil bestätigte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einen Eilbeschluss, den es im letzten Jahr erlassen hatte (s. Pressemitteilung Nr. 45/2003 vom 30.09.2003). Gerade die uniformierten Angehörigen der Polizei müssten so auftreten, dass ihr Auftrag in den Augen der Bürger glaubhaft verkörpert werde. Überlange Haare stießen in weiten Kreisen der Bevölkerung auf geringe Akzeptanz oder gar Ablehnung. Dies erschwere die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben. Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Mai 2004, Aktenzeichen: 2 A 10239/04.OVGweiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte über den Widerruf der Einberufung eines Reserveoffiziers zur sog. Alarmreserve der Bundeswehr zu entscheiden. Der Oberleutnant der Reserve war im Hinblick auf seine kommunal- und hochschulpolitische Tätigkeit als Funktionär der Partei "Die Republikaner" aus der Alarmreserve ausgeschlossen worden. Der Maßnahme waren die Beobachtung der Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und ihre Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht unter der Überschrift "Rechtsextremistische Bestrebungen – Parteien" vorangegangen. Die Widerrufsentscheidung war von der zuständigen Wehrbereichsverwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verteidigung wie folgt begründet worden: Die Bundeswehr sei ... weiter lesen
Das Land Rheinland Pfalz ist verpflichtet, kinderreichen Beamten Teile der Besoldung von dem Zeitpunkt an nachzuzahlen, in dem sie die Höhe ihrer kinderbezogenen Besoldung als verfassungswidrig beanstandet haben. Das Bundesverfassungsgericht hat seit 1977 in mehreren Entscheidungen gerügt, dass die Besoldung der Beamten mit mehr als zwei Kindern nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Art. 6 und 33 Abs. 5 GG entspricht. Der Bundesgesetzgeber hat hierauf 1999 mit einem Gesetz reagiert, das die kinderbezogene Komponente der Beamtenbesoldung verbessert und auch die Nachzahlung für Beamte regelt, die ihren Anspruch innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar 1988 bis zum 31. Dezember 1998 geltend gemacht haben. Nach dem Gesetz ... weiter lesen
VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG - 13. KAMMER - Beschluss vom 29. Januar 2003 - Az. 13 B 5168/02 Sozialhilfe bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft LEITSÄTZE: Zweifel an der Bedürftigkeit gehen zu Lasten des Hilfesuchenden. Das Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft muss der Träger der Sozialhilfe nachweisen. Entscheidende Hinweistatsachen sind u. a. die Dauer des Zusammenlebens (hier: über 10 Jahre), die nach außen erkennbare Intensität des Zusammenlebens (hier: Bezeichnung als "Ehemann" gegenüber Dritten) und das Füreinandereinstehen in Notsituationen Die "Suchfrist" von sechs Monaten zur Senkung unangemessen hoher Unterkunftskosten kann verkürzt werden, ... weiter lesen
Ein Polizeibeamter, der den Ladezustand der Dienstwaffe im geschlossenen Raum außerhalb der Ladeecke überprüft und dadurch einen Dritten verletzt, kann vom Dienstherrn zur Erstattung der Arztkosten und der für die Dauer der Krankschreibung fortgezahlten Dienstbezüge herangezogen werden. So entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Im November 2001 fand in der Dienststelle des Beamten eine routinemäßige Waffenrevision statt, zu deren Vorbereitung der Beamte seine Dienstwaffe reinigen wollte. Als er den Schlitten zurückzog, um die Waffe zu zerlegen, wurde eine Patrone ausgeworfen. Beim anschließenden Versuch, das Magazin aus der Waffe zu entnehmen, löste sich ein Schuss und schlug in den Fußboden ein. Das dadurch verursachte ... weiter lesen
Der Kläger leidet seit seiner Kindheit an totalem Haarausfall. Ihm wurde Beihilfe für eine ärztlich verordnete Perücke mit der Begründung abgelehnt, er habe das 30. Lebensjahr überschritten. Diese ausschließlich für Männer geltende Altersgrenze ist mit dem strengen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 3 GG nicht vereinbar. Danach darf niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Ein vollständiger oder sehr weitgehender Haarausfall tritt seiner Natur nach sowohl bei Männern als auch bei Frauen auf. Die geringere gesellschaftliche Akzeptanz von Frauen, die an Haarausfall leiden, rechtfertigt nicht ihre Bevorzugung im Rahmen der Beihilfe. BVerwG 2 C 1.01 – Urteil vom 31. Januar 2002weiter lesen
Minden (jur). Prostituierte in einem Bordell müssen bei Übergriffen durch Freier schnell Hilfe von vor Ort anwesendem Sicherheitspersonal herbeirufen können. Es reicht nicht aus, dass das Notrufsystem des Bordells eine SMS an die sich auswärts befindliche Bordellinhaberin schickt, die dann innerhalb von 20 Minuten herbeieilen kann, entschied das Verwaltungsgericht Minden in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 16. Mai 2023 (Az.: 3 L 276/23). Erforderlich für ein effektives Notrufsystem sei vielmehr, dass Prostituierte jederzeit einen Notruf an das im Bordell anwesende qualifizierte Sicherheitspersonal absetzen können. Das Prostituiertenschutzgesetz schreibt in den „einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 26. Januar 2001 hat die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem der Veranstalter einer rechtsextremen Demonstration durchsetzen wollte, dass diese am 27. Januar 2001 stattfinden kann. 1. Der Antragsteller (Ast.) hatte die Kundgebung mit dem Thema "Für Meinungsfreiheit - Demo statt Infotisch!" für den 27. Januar 2001 angemeldet. Die Versammlungsbehörde versuchte eine einvernehmliche Verlegung des Demonstrationstermines auf den 28. Januar zu erreichen. Hierauf ließ der Ast. sich nicht ein. Er meldete allerdings für den 28. Januar 2001 eine identische Veranstaltung an. Die Versammlungsbehörde verfügte daraufhin im Wege der ... weiter lesen