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Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2012 – VIII ZR 1/11 –. Die Ausgangslage: Gegen Ende des Jahres erhalten Mieter regelmäßig ihre Betriebskostenabrechnung mit teilweise erheblichen Nachforderungen. Außerdem erhöht der Vermieter meistens die Vorauszahlungen auf der Basis der Nachforderungen. Soweit die Nachforderung berechtigt ist, kann er dies auch durch einseitige Erklärung vornehmen. Der Vermieter kann die fristlose Kündigung nicht auf die Nichtzahlung der Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung selbst stützen. Immer wieder umstritten war ... weiter lesen
Abgrenzung zum Pachtvertrag: Im Gewerberaummietrecht spielt gelegentlich die Abgrenzung zum Pachtvertrag eine Rolle. Der Pachtvertrag ist in § 581 Abs. 1 BGB geregelt. Bei dem Pachtvertrag geht es dem Mieter, zusätzlich zu den im Gewerberaummietvertrag verfolgten Interessen, um das sogenannte Fruchterzielungsinteresse. Und Pachtobjekte haben regelmäßig die Beschaffenheit, Eigenart, Einrichtung und Ausstattung, um als unmittelbare Quelle für Erträgnisse zu dienen. Für die Abgrenzung ist entscheidend, ob unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Überlassung zusätzlicher Geschäftswerte neben der Überlassung der Räume eine annähernd gleichwertige Rolle ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Mieter einen Zeit-Mietvertrag kündigen kann, wenn der Vermieter eine Untervermietung verweigert Kurzfassung Der Vermieter von Wohnraum muss sich nicht auf jeden Untermieter einlassen, den der Mieter ihm präsentiert. Ist die ins Auge gefasste Untermietfamilie erheblich größer als die bisherige, kann er die Genehmigung der Untervermietung verweigern, ohne dass der Hauptmieter kündigen darf. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg, mit dem Mieter zur weiteren Mietzahlung verurteilt wurden. Ihre Mietkündigung sei unwirksam: sieben Untermieter statt der bisherigen zwei Mieter müsse die Hauseigentümerin nicht akzeptieren. Sachverhalt Die beiden Mieter hatten ein Wohnhaus ... weiter lesen
Hat der Vermieter die Wohnung erworben, bevor die Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Berliner Senats vom 13.08.2013 in Kraft getreten ist, greift die Sperrfrist dennoch. Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen. Sperrfrist greift ab Zeitpunkt der erstmaligen Veräußerung Das Landgericht Berlin hat sich in einem aktuellen Urteil vom 17.03.2016 (Aktenzeichen: 67 O 30/16) wieder einmal mit der Sperrfrist von zehn Jahren bei einer Eigenbedarfskündigung auseinandergesetzt. Fakten Seit 1979 hatte der Mieter die Wohnung gemietet. Die Umwandlung in Wohnungseigentum erfolgte 2009. Der aktuelle Vermieter hatte die Wohnung ... weiter lesen
Ein Interview von Anne-Kristin Wolff mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Anne-Kristin Wolff: Herr Bredereck, wie stellt sich die Ausgangslage für Eigenbedarfskündigungen durch den Vermieter dar? Fachanwalt Bredereck: Der Vermieter hat nach § 573 II Nr. 2 BGB das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Darunter fallen natürlich alle nahe stehenden Angehörigen, wie die Tochter oder der Sohn, die nicht im Haushalt des jetzigen Vermieters leben müssen, aber auch weit entfernte Verwandte, zu ... weiter lesen
Bei Vorliegen von Mängeln der Mietsache wird Vermieter regelmäßig an Baumaßnahmen denken. Zumindest soweit diese in der Wohnung des Mieters stattfinden müssen, ist zu beachten, dass der Vermieter hierzu Zutritt zur Wohnung benötigt. Zur Begutachtung des Zustandes der Wohnung kann der Vermieter nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung eine Besichtigung verlangen. Baumaßnahmen in der Wohnung können aber nicht ohne weiteres gegen den Willen des Mieters durchgeführt werden. Die Rechte des Vermieters unterscheiden sich maßgeblich danach, ob es sich um notwendige Instandsetzungsmaßnahmen handelt oder um vom Vermieter gewünschte Modernisierungen. ... weiter lesen
• Eine Mietsicherheit (Kaution) wird nur geschuldet, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. • Im Wohnraummietrecht darf die Kaution nicht höher sein als drei Monatskaltmieten ohne Nebenkostenvorauszahlungen. • Der Vermieter ist im Wohnraummietrecht kraft Gesetztes verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. • Der Vermieter muss die Kaution spätestens sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache und Beendigung des Mietverhältnisses abrechnen, darf aber einen angemessenen Teil für Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen bis zum Ende des Folgejahres zurückhalten. • Wird das Grundstück verkauft, muss der neue ... weiter lesen
Im Mietrecht sind Schönheitsreparaturen und deren Abwälzung durch den Vermieter auf den Mieter immer wieder großer Streitpunkt und Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Der Vermieter hat diese Reparaturen grundsätzlich selbst zu erbringen, es sei denn er kann diese Verpflichtung wirksam auf den Mieter übertragen. Das Amtsgericht Leipzig hatte kürzlich über eine besondere Klausel im Mietvertrag zu entscheiden. Dies lautet wie folgt: „ Bei Disput über die Höhe und Umfang von nicht oder nicht richtig ausgeführten/erforderlichen Schönheitsreparaturen, Abnutzungen der Mietsache oder Mietsachschäden, welche über den vertragsgemäßen Gebrauch ... weiter lesen
Ein Eigentümer kann, wenn er begründeten Eigenbedarf an seiner Immobilie hat, das Mietverhältnis grundsätzlich wirksam kündigen. Was aber, wenn der Eigenbedarf nachträglich wegfällt? Muss der Eigentümer den Mieter dann in der Wohnung wohnen lassen? Darf ein wegen Eigenbedarfs gekündigter Mieter nach Wegfall des Eigenbedarfs wieder in seine Wohnung zurück? Der Bundesgerichtshof entschied in einem Urteil vom 9.11.2005 (Aktenzeichen: VIII ZR 339/04), dass die Eigenbedarfskündigung nur dann nachträglich unwirksam wird, wenn der Eigenbedarf innerhalb der Kündigungsfrist wegfällt. Fällt der Eigenbedarf nach Ablauf der Kündigungsfrist weg, hat dies auf die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wer in die Bausubstanz der Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters eingreift, riskiert im Widerholungsfall die (fristlose) Kündigung. In Frage kommen etwa bauliche Veränderungen an der Elektroanlage oder der Einbau einer Katzenklappe ohne Zustimmung des Vermieters. Wegen dieser oder ähnlicher Eingriffe ist eine fristlose Kündigung grundsätzlich nur nach vorheriger Abmahnung möglich. Sollte der Mieter auf die Aufforderung, eine durch den Mieter unerlaubter Weise durchgeführte Maßnahme zurückzubauen, nicht reagiert haben, kommt eine ordentliche Kündigung ... weiter lesen
Vermietet ein Vermieter ein Objekt zur Nutzung als Büro und stellt sich nach Anmietung heraus, dass er für eine solche Nutzung keine Genehmigung hat, kann der Mieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (BGH, Urteil vom 6.8.2008, Az. XII ZR 67/06). Erstmalig stellt der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung klar, dass die Anfechtung auch noch nach Übergabe der Mietsache möglich ist. Der Mieter schuldet hier für die Zeit der Nutzung einen Wertersatz. Dieser berechnet sich nach der ortsüblichen Miete für vergleichbare Objekte. Tipp Mieter: Stellen Sie nach Überlassung der Mietsache fest, dass Sie hinsichtlich einzelner Eigenschaften des Mietobjekts vom Vermieter ... weiter lesen
Der Mieter muss bei seinem Auszug aus der gemieteten Wohnung nicht grundsätzlich renovieren, so entschied das Gericht. Normale Abnutzung/Gebrauchsspuren müssen nicht beseitigt werden. Vertragsklauseln nach denen der Mieter bei Auszug unabhängig von der Mietdauer die gemietete Wohnung fachgerecht renovieren müsse sind unwirksam. Derartige Klauseln benachteiligten den Mieter in unangemessener Weise, entschieden die Richter. AG Kassel, Az. 451 C 4761/95weiter lesen