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Befreit das Wechselmodell vom Kindesunterhalt?
In seiner Entscheidung vom 05.11.2014 hatte der Bundesgerichtshof darüber zu befinden, welche Auswirkungen das Wechselmodell auf den Kindesunterhalt hat. Der geschiedene Ehemann betreute die beiden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder (10 und 8 Jahre alt) an 6 von 14 Tagen. Er war vom Amtsgericht und Oberlandesgericht dennoch zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt worden.
Grundsätzlich stellte der BGH fest, dass bei einem Wechselmodell kein Elternteil vom Barunterhalt für das Kind befreit wird. Andernfalls wären beide Elternteile vom Barunterhalt befreit, obwohl nur der Betreuungsbedarf des Kindes gedeckt wäre.
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Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Familienrecht
Unterhaltsverpflichteter muss vollstreckbaren Titel schaffen
Informationen zum Sachverhalt:
Im Scheidungsverfahren der beiden Parteien war der Ehemann zu angemessenem Unterhalt verklagt und verurteilt worden. Er hatte in 1. Instanz vor dem Familiengericht den Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen Ehefrau teilweise anerkannt und deshalb beantragt, soweit er keinen Anlass zur Klage gegeben und den Unterhaltsanspruch sofort anerkannt habe, die Kosten des Rechtsstreits seiner Ehefrau aufzuerlegen. Diese Kostenentscheidung zu seinen Gunsten hat ihm der zuständige 2. Familiensenat des Oberlandesgerichts Bamberg versagt.
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Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Unterhaltsanspruch einer volljährigen, im Haushalt ihrer berufstätigen Mutter lebenden Schülerin gegen ihren nichtehelichen Vater zu entscheiden.
Die 1980 geborene Klägerin besuchte seit August 1997 die höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule). Dabei handelt es sich um einen "vollzeitschulischen" Bildungsgang, der den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht. Der Beklagte ist verheiratet. Aus seiner Ehe sind zwei in den Jahren 1991 und 1992 geborene Kinder hervorgegangen, die von seiner nicht erwerbstätigen Ehefrau betreut werden.
Die Klägerin hat den Beklagten auf Zahlung von ... weiter lesen
Nachdem der Bundestag den Weg frei für die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gemacht hat, hagelte es aus dem konservativen Freistaat im Süden Deutschlands Kritik an der Entscheidung. Nach zwei Rechtsgutachten sieht die bayerische Staatsregierung allerdings keine Erfolgsaussichten mehr für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Bleibt die gleichgeschlechtliche Ehe dem Familienrecht nun dauerhaft erhalten?
Die Union im Wandel der Zeit
Nachdem Angela Merkel (CDU) den Weg für die Abstimmung bereitet hatte, entscheid sich der Bundestag in einer historischen Entscheidung mit 393 Ja- gegen 226 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe. 225 der 226 ... weiter lesen
Ein Meilenstein der Rechtsprechung für Menschen- und Frauenrechte im Land.
Ein neuer Leckerbissen ausländischer Rechtsprechung schafft es sogar in die deutschen Medien: Indiens oberster Gerichtshof hat zu einer bisher traditionellen islamischen Methode der Scheidung entschieden. Während sich bei uns schon beim Lesen des Sachverhalts die Haare sträuben mögen, feiern Frauenrechtler im Lande und weltweit das Urteil als einen Meilenstein zur Gleichberechtigung der Frauen in Indien – dem diesbezüglich wohl rückständigsten Ort der Erde.
Scheidung per WhatsApp?
Es geht um die indische Tradition, sich von einer islamischen Frau durch Verstoßen zu trennen. Wie soll man ... weiter lesen
München (jur). Bildet ein unverheiratetes Paar mit Kindern aus anderen Beziehungen eine kinderreiche Patchworkfamilie, gibt es deshalb noch kein höheres Kindergeld ab dem dritten Kind. Nur wenn das Paar verheiratet ist, kann der Kindergeldberechtigte die Kinder des anderen Partners für ein höheres Kindergeld mitzählen lassen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. Juli 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 24/17).
Im konkreten Fall hatte ein Vater wegen sechs Euro höheres Kindergeld geklagt. Der nicht verheiratete Mann aus Nordrhein-Westfalen lebt mit seiner Lebensgefährtin, ihren zwei Kindern aus einer früheren Beziehung und der gemeinsamen ... weiter lesen
Wer mietfrei im Eigenheim lebt, hat sich beim Unterhalt einen Wohnwert anrechnen zu lassen. Dieser bestimmt sich bis zur Scheidung nach der Miete für vergleichbaren Ersatzwohnraum. Danach wird die ortsübliche Vergleichsmiete in Ansatz gebracht.
Wer also bis zur Scheidung nicht auszieht, der hat entweder mehr Unterhalt zu zahlen oder bekommt weniger Unterhalt.
Von diesem Wohnwert können quasi nur noch die Kosten der Hausverwaltung und die Kosten des Geldverkehrs bei einer Eigentumswohnung abgezogen werden, bei einem Haus jedoch nicht.
Leistet der Bewohner des Eigenheims den Schuldendienst, kann dieser nach der neueren Rechtsprechung des BGH abgezogen werden, also Zins und Tilgung. Die ... weiter lesen
Die Immobilie bei der Scheidung-Teil I
Eine Scheidung oder eine Trennung bringt oftmals wirtschaftliche Konsequenzen und Probleme mit sich. Dieser fortlaufende Beitrag befasst sich mit der Immobilie während einer Scheidung oder einer Trennung. Er soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte verschaffen, die zu beachten und ggf. zu regeln sind, um später wenig aussichtsreichen Auseinandersetzungen ausgeliefert zu sein.
Wer zahlt für die Nutzung der Immobilie? Es bleibt den Ehegatten überlassen, zunächst eine einvernehmliche Regelung dahingehend zu finden, wer in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleiben darf. Derjenige, der sodann aus dem gemeinsam Haus oder auch aus der ... weiter lesen
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Unterhaltsschuldner, der durch pflichtwidriges, insbesondere strafbares Verhalten seinen Arbeitsplatz verliert, sich gegenüber dem Unterhaltsgläubiger darauf berufen kann, daß er infolge seiner Arbeitslosigkeit nicht mehr in der bisherigen Höhe Unterhalt leisten könne:
Die Kläger sind die minderjährigen Kinder des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe. Sie verlangen vom Beklagten den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Der wieder verheiratete Beklagte ist schwerbehindert und war seit 1977 bei den Stadtwerken in M beschäftigt. Die Stadtwerke kündigten das ... weiter lesen
Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten Gemeinschaft mit einem homosexuellen Partner lebt
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Abänderungsklage eines Ehemannes zu entscheiden, mit der er die Herabsetzung des Trennungsunterhalts, zu dem er 1997 verurteilt worden war, erreichen wollte. Der Kläger hatte geltend gemacht, aufgrund eines Herzinfarkts erwerbsunfähig geworden zu sein und infolge Rentenbezugs nur noch über geringeres Einkommen zu verfügen. Außerdem hatte er sein Abänderungsbegehren darauf gestützt, daß seine Ehefrau mittlerweile eine verfestigte eheähnliche Beziehung zu einem neuen Partner eingegangen sei.
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Das OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung die Frage geklärt, ob vor einem Gerichtsverfahren im Hinblick auf die Regelung des Umgangsrechtes der jeweilige Antragsteller zunächst eine Beratung beim Jugendamt in Anspruch genommen haben muss (OLG Hamm , Beschluss vom 03.03.2011 (Az. II-8 WF 34/11))
I. Allgemeines Umgangsrecht
Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf das Umgangsrecht entstehen in der Regel dann, wenn der betreuende Elternteil dem anderen Elternteil entweder überhaupt keinerlei Umgang mit dem gemeinsamen Kind einräumen will oder aber den regelmäßigen Umgangskontakt zum Kind einschränkt oder sonst wie vereitelt. Andererseits kann eine rechtskräftige Festlegung der ... weiter lesen
Anfang September dieses Jahres wurde der Gesetzentwurf über das eingetragene Lebenspartnerschaftsgesetz erneut dem Nationalen Parlament der Republik Serbien vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf zielt darauf ab, erstmals in Serbien eine gesetzliche Regelung für die Lebensgemeinschaft zweier volljähriger Personen gleichen Geschlechts zu schaffen. Das Gesetz hat das Ziel, den rechtlichen Rahmen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zu verbessern, indem es eine Reihe von Rechten und Pflichten einführt, die bisher für Ehepartner reserviert waren.
Der vorgeschlagene Gesetzestext regelt wesentliche Lebensfragen, wie das Recht auf Unterhalt der Partner, ihre Vermögensverhältnisse, Erbschaft, ... weiter lesen