FAMILIENRECHT
CSU: Keine Chance als kalter Krieger gegen warme Brüder?
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Nachdem der Bundestag den Weg frei für die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gemacht hat, hagelte es aus dem konservativen Freistaat im Süden Deutschlands Kritik an der Entscheidung. Nach zwei Rechtsgutachten sieht die bayerische Staatsregierung allerdings keine Erfolgsaussichten mehr für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Bleibt die gleichgeschlechtliche Ehe dem Familienrecht nun dauerhaft erhalten?
Die Union im Wandel der Zeit
Nachdem Angela Merkel (CDU) den Weg für die Abstimmung bereitet hatte, entscheid sich der Bundestag in einer historischen Entscheidung mit 393 Ja- gegen 226 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe. 225 der 226 Nein-Stimmen stammten aus dem Lager der Unionsparteien. Während die progressiven Teile der CDU sich mit der Entscheidung zufrieden zeigten, waren die Christsozialen weniger begeistert und wollten verfassungsrechtliche Schritte gegen die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe einleiten.
Die Rechtsgutachten im Wert von 40.000 Euro kamen allerdings zu dem Ergebnis, dass die Erfolgsaussichten einer Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht erfolgsversprechend seien. Justizminister Bausback (CSU) erklärte, dass die Gutachten überzeugend dargestellt hätten, dass der Bundesgesetzgeber seine Kompetenzen nicht überschritten habe. Der Chef der Staatskanzlei Huber (CSU) betonte aber, dass dies nichts an der grundsätzlichen Position zum Bild von Ehe von Familie der CSU ändere. Die Partei betonte, dass sie sich daher weiterhin gegen Vielehen und Ehen auf Zeit einsetzen werde. Insoweit sieht man sich dann in Bayern doch noch Franz-Josef Strauß verpflichtet, der sich einst als kalter Krieger statt als warmer Bruder verstand.
Was verfassungsgemäß ist, entscheiden Richter in ihren Kämmerchen
In Artikel 6 des Grundgesetzes heißt es, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen. Nach Meinung einiger Rechtswissenschaftler lässt sich aus dem Ehebegriff ableiten, dass die Ehe nur zwischen unterschiedlichen Geschlechtern bestehen kann. Andere wiederum sehen den Begriff der Ehe weniger statisch und dem ständigen Wandel der Zeit unterlegen.
Die besten Argumente helfen vor dem Verfassungsgericht allerdings wenig. Wie die Ehe zu definieren ist, bleibt die Sache von Karlsruhe. Die Gutachten der bayerischen Staatsregierung zeigen, dass nicht davon auszugehen ist, dass die Garantie auf eine Ehe aus unterschiedlichen Geschlechtern dem Grundgesetz zu entnehmen ist.
Familienrechtler können sich freuen
Im Bundestag findet sich auch mit Einzug neuerer Parteien keine Mehrheit für die Abschaffung der Homo-Ehe und mit der neuen Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer ist keine konservative Wende der CDU in Sicht. Die Ehe für gleichgeschlechtige Paare wird sich daher dauerhaft etablieren und zur Weiterentwicklung des Familienrechts beitragen.
In Anbetracht der hohen Scheidungsraten ist sie für die Rund die Hälfte aller Paare nur eine teure Ehe auf Zeit – nur wissen es die meisten am Tag der Heirat noch nicht. Mehr Ehen bedeuten daher auch mehr familienrechtliche Streitigkeiten, mit denen sich dann Fachanwälte für Familienrecht und Familiengerichte beschäftigen müssen.
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