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Endet die Laufzeit der Abtretungserklärung, muss auch die Restschuldbefreiung erteilt werden - Urteile des BGH vom 03.12.2009, AZ IX ZB 247/08 und vom 13.02.2014, IX ZB 33/13
Bei Insolvenzen von sog. natürlichen Personen, also Menschen, ist Ziel des Insolvenzverfahrens die Erlangung der Restschuldbefreiung. Der Schuldner will nach Durchführung des Insolvenzverfahrens also seine Schulden los werden. Üblicherweise gestaltet sich ein solches Insolvenzverfahren so, dass der Insolvenzverwalter alle Vermögenswerte feststellt und veräußert sowie Forderungen einzieht. Er verkauft z.B. Immobilien, löst Lebensversicherungen auf, klagt Forderungen ein. Wenn die Verwertung der Insolvenzmasse mit ... weiter lesen
Schuldnern dürfte es bereits bekannt sein: Sie haben im Insolvenzverfahren umfassend mitzuwirken und dem Insolvenzverwalter die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Die Verletzung dieser Pflicht führt regelmäßig zur Versagung der Restschuldbefreiung. Die Schuldner werden ihre Schulden also nicht los und müssen auch nach Abschluss des Insolvenzverfahren noch Pfändungen usw. hinnehmen. Bis ein neues Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, ist eine Frist von mehreren Jahren abzuwarten.
Im Regelinsolvenzverfahren ist allerdings manchmal möglich, die Restschuldbefreiung auch während des Insolvenzverfahrens noch zu retten, wenn man die falschen Auskünfte korrigiert bzw. die fehlenden ... weiter lesen
Mit Wirkung zum 01.07.2010 ist das sog. Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto oder Bürgerkonto genannt, gemäß § 850 k ZPO eingeführt worden. Wird ein solches Konto von einem Gläubiger gepfändet, kann der Inhaber automatisch über einen bestimmten pfändungsfreien Betrag verfügen, ohne dass er wie vorher gegen den Pfändungsbeschluss Beschwerde einlegen und per Gericht die Freigabe seines Kontos erwirken muss mit dem Argument, dass sich auf dem Konto unpfändbares Arbeitseinkommen oder auch Sozialleistungen befunden haben. So wurden die Gerichte entlastet, die Banken haben allerdings jetzt einen höheren Verwaltungsaufwand.
Dies wurde seitens der Banken zum Anlass ... weiter lesen
Die Geschichte der Unternehmensanleihe der MBB Clean Energy AG hat ihren vorläufigen Tiefpunkt erreicht. Das Amtsgericht München hat Anfang Juli das vorläufige Insolvenzverfahren über die MBB Clean Energy AG eröffnet (Az.: 1508 IN 1912/15). Den Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste.
Erfolgsgeschichten sehen ganz sicher anders aus. Seitdem die MBB Clean Energy im Mai 2013 ihre Mittelstandsanleihe (ISIN / WKN: DE000A1TM7P0 / A1TM7P) begeben hat, ist es eine Geschichte voller Ungereimtheiten. Zunächst wurde das angestrebte Emissionsvolumen von 300 Millionen Euro nicht erreicht. Bis heute gibt es keine verlässliche Zahl wie hoch das Emissionsvolumen tatsächlich ist. Die Rede ist häufig ... weiter lesen
Während der sog. Wohlverhaltensphase treffen den Insolvenzschuldner verschiedenen Obliegenheiten. Er muss z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. sich um eine solche bemühen, geerbtes Vermögen zur Hälfte herausgeben, den Wechsel seines Wohnsitzes und seiner Beschäftigungsstelle anzeigen sowie Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger nur an den Treuhänder leisten und keinem Gläubiger einen Sondervorteil verschaffen. Verletzt der Schuldner seine Pflichten, kann ein Insolvenzgläubiger die Versagung der Rest-schuldbefreiung beantragen.
Hierfür reicht die bloße Pflichtverletzung nicht aus. § 296 Abs. 1 S. 1 InsO legt eindeutig fest, dass der ... weiter lesen
Die Heinz Werner GmbH hat als erstes Unternehmen das ESUG-Schutzschirmverfahren gegen die SOKA-BAU eingesetzt. Das ESUG-Schutzschirmverfahren ist Teil der am 1. März 2012 in Kraft getretenen Insolvenzrechtsreform. Es soll den Unternehmen dabei helfen Krisen aus eigner Kraft zu bewältigen. Unterstützend gewährt der Gesetzgeber den Unternehmen dazu die Nutzung der Instrumente des Insolvenzrechts und bietet einen Schutz vor dem Gläubigerzugriff. Die Unternehmen selbst bleiben dabei weitestgehend in Eigenverwaltung der bisherigen Unternehmensleitung. Im ersten Jahr seines Bestehens wurde das Schutzschirmverfahren sehr häufig als Instrument für einen günstigen Gläubigervergleich genutzt und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Essen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der BFH führte in seiner Entscheidungsbegründung aus, dass vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits der Berichtigungstatbestand eingetreten sein müsse. Nur dann bestünden nach Ansicht der Karlsruher Richter keine Bedenken hinsichtlich einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren. Sollten darüber hinaus die Forderung und die Gegenforderung im selben Zeitraum der Besteuerung entstanden sein, seien zudem Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht zu berücksichtigen (Az. VII R 44/10). ... weiter lesen
Von Insolvenzplänen liest man in der Presse insbesondere bei insolventen Großunternehmen oft, da sie eine Möglichkeit darstellen, das Unternehmen schnell zu sanieren und den Geschäftsbetrieb wieder auf eine gesunde Basis zu stellen. Weniger bekannt ist aber die Möglichkeit, durch ein Insolvenzplanverfahren auch bei kleineren Insolvenzen, insbesondere auch bei Einzelpersonen, eine schnelle Entschuldung zu erreichen. Dies stellt eine Alternative zur Entschuldung durch Auswanderung ins Ausland, z.B. nach Großbritannien dar, die insbesondere dann zweifelhaft ist, wenn der Wohnsitz nur zum Schein verlagert wird. Ein Insolvenzplan kann sogar die Möglichkeit bieten, nach versagter Restschuldbefreiung sich ... weiter lesen
Die Captura GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 16. September 2015 eröffnet (Az.: 1507 IN 2731/15). Ausschlaggebend für den Insolvenzantrag waren nach Unternehmensangaben Verzögerungen bei den Immobilienprojekten, so dass die laufenden Ausgaben nicht mehr geleistet werden konnten. Aufgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit hat die Captura GmbH am 10. September 2015 Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Die Captura GmbH hat sich 2010 gegründet und sich an Immobilienprojekten innerhalb Deutschlands beteiligt. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters hat sich die Captura GmbH an rund 100 Projektgesellschaften ... weiter lesen
Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Straftat gemäß §§ 283 bis 283 c StGB rechtskräftig verurteilt worden ist. Gemeint sind hiermit die Insolvenzstraftaten Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht und Gläubigerbegünstigung. Hierbei ist nach einer Entscheidung des BGH vom 18.12.2002, XI ZB 121/02, anerkannt, dass diese Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen muss, in dem Restschuldbefreiung beantragt wurde. Verurteilungen sind jedenfalls innerhalb der fünfjährigen Tilgungsfrist des § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG zu berücksichtigen.
Umstritten war aber, wie mit Eintragungen ... weiter lesen
Wenn einem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt wird, dieser also trotz durchlaufenem Insolvenzverfahren seine Schulden nicht los wird, muss er längere Zeit warten, bis er erneut einen Insolvenzantrag stellen kann. Ähnlich argumentieren die Gerichte bei Fehlern in der Insolvenzantragsstellung, etwa wenn der Schuldner auf einen Eröffnungsantrag eines Gläubigers trotz Hinweises des Gerichts keinen Eigenantrag stellt (BGH vom 21.01.2010, IX ZB ... weiter lesen
~~Oft kommt es vor, dass Arbeitnehmer ihren Lohn vor Gericht einklagen und dann im Wege der Zwangsvollstreckung beitreiben müssen, da der Arbeitgeber wirtschaftliche Probleme hat. Wird dieser dann später insolvent, dann ist es sogar möglich, dass der Insolvenzverwalter diese Zahlungen dann noch im Wege der sog. Insolvenzanfechtung zurückfordert. Der Arbeitnehmer hat sich in einem solchen Fall somit zu früh darüber gefreut, dass er kurz vor der Insolvenz noch seinen wohlverdienten Lohn durchsetzen konnte, und muss diesen zurückzahlen.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.10.2013, 6 AZR 466/12 klargestellt. Der Arbeitnehmerin half auch nicht, dass der Insolvenzverwalter ... weiter lesen