Infos zum Rechtsanwalt für Privatinsolvenz
Rechnungen, die nicht mehr bezahlt werden können oder der Dispo-Kredit, in dem man schon seit Jahren knietief steckt und nicht mehr herauskommt: Wer seine Schulden oder Verpflichtungen nicht mehr zahlen kann, dem bleibt irgendwann nur der eine Weg übrig: die Anmeldung der Privatinsolvenz. Das dann stattfindende sogenannte Privatinsolvenzverfahren wird dann über einen Konkursverwalter abgewickelt und den Gläubigern einen Teil der geforderten Summe zurückbringen. Der Schuldner wiederum ist nach einer festgelegten Zeit schulden- und sorgenfrei.
Die Privatinsolvenz in Deutschland
In Deutschland ist die Insolvenzverordnung über das Verbraucherinsolvenzverfahren geregelt. Dieses regelt die Abwicklung der Insolvenz, stellt die Forderungen der Gläubiger zusammen und erstellt einen Finanzplan für die kommenden sechs Jahre. Sollten nach Ablauf dieser sechs Jahre immer noch Forderungen offen sein, so erlöschen diese. Mit der sogenannten Restschuldbefreiung ist der als Insolvenz gemeldete Bürger dann wieder „frei“ von allen finanziellen Verpflichtungen. Privatinsolvenzen sind in Deutschland leider keine Seltenheit. In den vergangenen Jahren mussten immer mehr Menschen Insolvenz anmelden, da sie durch verringerte Einkommen, Scheidung oder Arbeitslosigkeit ihren bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnten und keine andere Lösung in Sicht war. 2013 meldeten über 33.000 Betroffene Insolvenz an. 1,7 Prozent mehr als im letzten Jahr. Bremen und Niedersachsen führen die Tabelle an. Im Durchschnitt melden 41 von 100.0000 Deutschen eine Privatinsolvenz an. Die durchschnittliche Schuldenhöhe liegt dabei bei 25.000 EUR.
Ablauf einer Privatinsolvenz
Wer sich dazu entscheidet, Privatinsolvenz anzumelden, sollte sich bei einem Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsberater oder den kostenfrei arbeitenden Schuldnerberatungsstellen in den Städten und Kommunen wenden. Diese stellen den Insolvenz-Antrag beim Amtsgericht, die wiederum eine Offenlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers fordern. Auch eine Abtretungserklärung muss ausgefüllt werden in der man sich damit einverstanden erklärt, einen Teil des zukünftigen Einkommens für die Schuldentilgung abzutreten und selbst nur einen Teil zur Existenzsicherung einzubehalten. Die Höhe der Abtretung entscheidet dann das Amtsgericht anhand der Unterlagen des Betroffenen. Zudem können nicht alle Schulden geltend gemacht werden. Schulden, die beispielsweise im Zusammenhang mit Straftaten zustande gekommen sind, werden auch am Ende der Privatinsolzenz nicht erlöschen. Sie müssen auch nach dem Verfahren beglichen werden.
Was mit der Entscheidung einer Privatinsolvenz folgt, ist also ein Verfahren, das oft mehrere Jahre dauert und in denen der Insolvente viele Jahre sehr eingeschränkt leben muss. Also Belohnung für die sechsjährige Durststrecke wartet dann aber das schuldenfreie, neue Leben.
Neuregelungen zur Privatinsolvenz 2013
Betroffene, die 2013 Privatinsolvenz anmelden, können zudem aus zwei Varianten wählen: entweder sie nehmen den „alten“ Weg über sechs Jahre Insolvenzverfahren oder sie halbieren die Verfahrenszeit auf drei Jahre und verpflichten sich im Gegenzug dafür, bis dahin die Forderungen der Gläubiger auf 35 Prozent erfüllt zu haben. Der Sinn hinter der verkürzenden Regelung ist, dass die Betroffenen dazu motiviert werden sollen, sich redlich zu bemühen, ihre Schulden zu tilgen. Man geht allerdings davon aus, dass nur wenige die Ansprüche, die in der verkürzten Privatinsolvenz gestellt werden, erfüllen können. In der aktuellen Debatte zu dem geforderten Prozentsatz fordert die CDU/CSU sowie die FDP daher auch eine Absenkung auf 25 Prozent. Denn eine Studie zeigt, dass die Mehrheit der privatinsolvent gemeldeten Menschen es bislang nicht geschafft hat, mehr als zehn Prozent ihrer Forderungen zu erfüllen. 35 Prozent in drei Jahren wird daher von vielen Stellen als völlig illusorisch gesehen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert daher eine Restschuldenbefreiung nach vier Jahren.
Privatinsolvenz in Österreich und Schweiz
Das Privatinsolvenzverfahren in Österreich ist dem deutschen Verfahren sehr verwandt. Das hier bezeichnete Schuldenregulierungsverfahren ist in vier Stufen eingeteilt: Außergerichtlicher Ausgleich, Sanierungsplan mit anschließendem Zahlungsplan sowie einem abschließendem Abschöpfungsverfahren. Auch in der Schweiz kann eine Privatperson Konkurs beantragen, der dann von einem Konkursrichter eröffnet wird. Alle Gläubiger erhalten dann einen Verlustschein über die Höhe ihrer nicht gedeckten Forderungen. Der Schuldner selbst kann zur Erfüllung dieser Schulden erst dann wieder verpflichtet werden, wenn er neues vermögensbildendes Einkommen bezieht.