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Zu den Folgen der unrichtigen Behauptung des Autoverkäufers „ins Blaue hinein“, der zu verkaufende Gebrauchtwagen sei unfallfrei Ein Gebrauchtwagenhändler, der trotz einer erkennbaren Nachlackierung des gebrauchten Pkws gegenüber dem Käufer angibt, von einem Unfallschaden nichts zu wissen, geht ein hohes Risiko ein. Stellt sich nämlich ein Vorschaden heraus, so hat er gegen Rücknahme des Wagens den Kaufpreis zurückzuerstatten – und zusätzlich den finanziellen Schaden des Käufers zu ersetzen. So nachzulesen in einem unlängst gefällten Urteil des Landgerichts Coburg. Ein beklagter Gebrauchtwagenhändler büßte dabei nicht nur den Kaufpreis von 10.500.- DM wieder ein, sondern mußte der Käuferin auch noch ca. 2.000.- DM an ... weiter lesen
Kurzfassung Die Garden sind die Prunk-Stücke in den gleichnamigen Sitzungen: ohne Gardeauftritt sind Faschingsveranstaltungen kaum denkbar. Dabei beeindrucken die Tänzerinnen nicht nur durch synchronen Schritt, sondern auch durch die farbenfrohen, passgenauen Kostüme. Umso schlimmer, wenn Letztgenannte nicht mit den Gardemaßen übereinstimmen. Das berechtige die Besteller, den Kostümerwerb rückgängig zu machen, befand das Landgericht Coburg (bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg) auf die Klage eines Karnevalvereins hin. Folge: die Garde-Schneiderin muss nun 17 Kostüme zurücknehmen und zwei Drittel des Preises von knapp 12.000,- DM rückerstatten. Sachverhalt Der klagende Karnevalverein wollte seine Garde ... weiter lesen
Der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ab wann ein als Neufahrzeug verkauftes Kraftfahrzeug nicht mehr als "fabrikneu" anzusehen ist, wenn in dem Zeitraum, in dem der Kaufvertrag abgeschlossen worden ist, ein Modellwechsel stattgefunden hat. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall ging es um den Kauf eines Pkw mit der Typenbezeichnung 523i der 5er-Reihe der Marke BMW bei der Beklagten, einer BMW-Vertragshändlerin. An dieser Reihe hatte BMW im Spätsommer 2000 eine sogenannte "Modellpflege" vorgenommen, die u.a. zur Folge hatte, daß das von der Klägerin erworbene Modell 523i nicht mehr hergestellt wurde. Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein ... weiter lesen
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nunmehr die maximale Standzeit festgelegt, bis zu deren Ablauf ein Kraftfahrzeug im Regelfall noch als fabrikneu angesehen werden kann. Der Kläger bestellte bei der Beklagten, einem Autohaus, am 30. Juni 2000 einen Pkw zu einem Kaufpreis von 53.595 DM. Das von der Beklagten verwendete Kaufvertragsformular enthielt die Angabe "verbindliche Bestellung neuer Kraftfahrzeuge". Am 9. August 2000 wurde dem Kläger ein Fahrzeug des von ihm bestellten Modells übergeben, das am 30. November 1998 hergestellt worden war. Dieses Modell war seit November 1998 bis zum Kauf unverändert weitergebaut worden. Der Kläger verlangt mit der Klage die Rückabwicklung ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Gebrauchtwagenkauf Informationen zum Sachverhalt: Die Klägerin verlangt von dem beklagten Gebrauchtwagenhändler die Rückzahlung des Kaufpreises für einen Lkw Zug um Zug gegen Herausgabe dieses Lkws. Der beklagte Kfz-Händler habe den unfallbedingten Abriss der Vorderachse nicht offenbart. Dieser sei zwar im Bereich der Vorderachse behoben worden, nicht jedoch der dadurch ebenfalls entstandene Rahmenschaden. Die Käuferin habe sich bei Vertragsschluss ausdrücklich nach dem Vorliegen eines Rahmen- oder Motorschadens erkundigt, was der Händler verneint habe. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg: Der zur Entscheidung berufene 4. Zivilsenat des ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Verkäufer von „Schonbezügen“ stillschweigend zusichert, dass die Bezüge nicht das zu schonende Objekt beschädigen Kurzfassung Der Verkäufer von „Schonbezügen“ haftet für Abfärbungen auf die zu schonenden Sitzmöbel. Wer solche Überwürfe verkaufe, sichere jedenfalls stillschweigend zu, dass bei ordnungsgemäßem Gebrauch nicht statt Schonung Schäden einträten – befanden jetzt Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg. Diene ein Kaufgegenstand – wie der Schonbezug - einem ganz bestimmten Zweck, so könne der Käufer zumindest davon ausgehen, dass nicht das krasse Gegenteil dieses Zweckes eintrete. Die Richter sprachen deshalb einem Kunden rund 4.000,- DM Schadensersatz zu. Diese Summe fällt an, um ... weiter lesen
Kurzfassung Wer seinen Gebrauchten verkauft und dabei auf Fragen des Käufers zu bestimmten Punkten unvollständig antwortet, läuft Gefahr, dass der Käufer den Kaufvertrag auch nach längerer Zeit rückgängig machen kann. Das geht aus einer nun vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigten Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor. Die Verkäuferin eines Pkws mit Targadach hatte bei den Verkaufsverhandlungen die Undichtigkeit ihres Autos bagatellisiert. Als die Käuferin dann buchstäblich feuchte Füße bekam, fühlte sie sich nassgemacht und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Autos. Mit Erfolg – ca. 17.000.- DM wechseln jetzt erneut die Besitzerin. Sachverhalt Die Klägerin interessierte sich 1997 ... weiter lesen
Der u.a. für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Kraftfahrzeughändler für einen Unfallschaden haftet, der durch einen mangelhaften (hier: überalterten) Reifen an einem verkauften Gebrauchtwagen entstanden ist. Die Beklagte, eine Ferrari-Vertragshändlerin, hatte im Sommer 1998 an dem Ferrari-Sportwagen eines Kunden neue Reifen montiert, die sie zu diesem Zweck von einer Reifenhändlerin bezogen hatte. Einige Monate später nahm sie den PKW, der in der Zwischenzeit nur etwa 2.000 km gefahren war, zurück und verkaufte ihn im Dezember 1998 an eine andere Kundin weiter. Im August 1999 kam es auf der Autobahn zu einem Unfall, bei dem der ... weiter lesen
Zur Frage der Mangelhaftigkeit einer Couchgarnitur und eines Polstersitzes Manchen stören Falten nicht nur im menschlichen Gesicht, sondern auch auf Polstermöbeln. Doch auch bei letztgenannten gilt sinngemäß: was das eine alt macht, macht das andere erst interessant. Mit dem Faltenwurf von Couch und Polstersitz hatten sich das Amtsgericht Lichtenfels und das Landgericht Coburg zu befassen – deshalb hatten sich nämlich Käufer und Verkäufer überworfen. Der Käufer klagte schließlich den Kaufpreis von ca. 8.000.- DM ein. Für diesen Betrag hatte er bei der Beklagten, einem Möbelhaus, die beiden Polstermöbel der gehobenen Qualitätsklasse erworben. Was ihm anfangs noch als Schnäppchen erschienen war – es handelte sich um ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Was den Menschen an der Küste der Blick aufs Meer, ist den Frankfurtern der auf die Skyline. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat am Donnerstag, 12. November 2015, einen Bauträger dazu verurteilt, eine Eigentumswohnung gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen, weil er den den Käufern zugesagten „Skyline-Blick“ nachträglich selbst verbaut hat (Az.: 3 U 4/14). Das klang vielversprechend: „Der Abend, die Stadt mit ihren Türmen glüht, die Nacht auf der Terrasse mit Freunden“ hieß es im Verkaufsprospekt für eine an einem Park gelegene Frankfurter Eigentumswohnung. Den Käufern war die Wohnung mit angeblich ... weiter lesen
Zur Aufklärungspflicht des Autohändlers darüber, dass der Pkw im Ausland hergestellt und dort auch erstmals zugelassen wurde Kurzfassung Ein Gebrauchtwagenhändler muss keine eigenen Erkundigungen anstellen, wo ein Pkw hergestellt und erstmals zugelassen wurde. Wenn er die ausländische Herkunft des Fahrzeuges kennt, muss er den Käufer allerdings ungefragt darauf hinweisen. Weil eine solche Kenntnis nicht bestand, wies das Landgericht Coburg jetzt die Klage gegen einen Autohändler auf Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 12.700,- DM ab. Allgemeine Untersuchungspflichten zur Herkunft des Wagens seien nicht zu bejahen und ein arglistiges Verschweigen des Verkäufers deshalb zu verneinen. ... weiter lesen
Kurzfassung Hauskauf ist Vertrauenssache. Nicht nur das hat er mit dem Autokauf gemein, sondern auch den Umstand, dass beim Verkauf Gebrauchter in den meisten Fällen die Gewährleistung für Mängel im Vertrag wirksam ausgeschlossen wird. Stellt der Käufer später Mängel fest, kann er nicht ohne weiteres den Vertrag rückgängig machen. Vielmehr muss er dem Verkäufer dann Arglist nachweisen. Und dafür reicht eben nicht aus, dass am Gebäude Holzwurm und Salpeter „nagen“ – der frühere Eigentümer muss das vielmehr auch gewusst und bei den Vertragsverhandlungen verschwiegen haben. Weil eine solche Kenntnis nicht festzustellen war, unterlag ein Hauskäufer nun vor dem Landgericht Coburg mit seiner Klage auf Rückabwicklung des ... weiter lesen