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Experten-Ratgeber
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In einer aktuellen Entscheidung vom 04.07.2018 – IV ZR 200/16 – hat der BGH eine Klausel, die sich in aktuellen Rechtsschutzversicherungsbedingungen des Öfteren findet, als unwirksam eingestuft. Konkret geht es um die nachfolgende Klausel: „Es besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach Absatz 1 c) ausgelöst hat.“ Diese Klausel sollte vor allem dazu dienen, Darlehenswiderrufsfälle und Fälle des Widerspruchs bei Lebensversicherungsverträgen vom Rechtsschutz auszuschließen, in denen der Verbraucher bereits bei Abschluss des ... weiter lesen
Die gute Nachricht zuerst: Von einem Totalverlust sind die Anleger der Magellan Maritime Services GmbH weit entfernt. Die schlechte Nachricht: Hohe Verluste drohen ihnen nach wie vor. Nach Aussagen des Insolvenzverwalters könnte es nach derzeitigem Stand eine Insolvenzquote von rund 35 Prozent geben. Knapp 9000 Anleger, die etwa 350 Millionen Euro investiert haben, fürchten seit der Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH um ihr Geld. Bei der Gläubigerversammlung am 18. Oktober in Hamburg gab es zumindest insofern die gute Nachricht, dass das investierte Geld nicht komplett verloren ist. Wie der Insolvenzverwalter ausführte, sei ein zügiger Verkauf des ... weiter lesen
Das ARD-Magazin „Plusminus“ hat in seiner Ausgabe vom 13.06.2018 über Bankkunden berichtet, welche durch die Empfehlung sog. Fremdwährungsdarlehen teilweise Schäden im sechsstelligen Bereich erlitten haben, weil sie auf Zusicherungen vertraut haben, dass eine Darlehensfinanzierung beispielsweise in japanischen Yen oder Schweizer Franken genauso sicher sei wie ein üblicherweise in Euro abgeschlossenes Darlehen und man jedoch im Vergleich zu einem üblichen Darlehen durch die Finanzierung in einer fremden Währung viel Geld sparen könne. Hierbei handelt es sich um keine Einzelfälle. Vor allem im süddeutschen Raum (Bayern, Baden-Württemberg) wurden Bankkunden in den ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 30.12.2011 - Kap 1/07 -) hat zu Gunsten vieler Anleger festgestellt, dass der für den Medienfond VIP 4 herausgegebene Prospekt teilweise unvollständig, irreführend und unrichtig sein soll und machte dafür sowohl die UniCreditbank als auch die Fondsinitiatoren verantwortlich. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der am 26.03.2004 durch die VIP Vermögensberatung München GmbH veröffentlichte Prospekt für die Beteiligung am Film & Entertainment Medienfonds VIP 4 GmbH & Co KG, der den Anlegern eine ... weiter lesen
Der geschlossene Schiffsfonds KGAL – Alcas 200 SeaClass 7 – LIWA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG befindet sich seit einiger Zeit in der Krise. Hinter dem Fonds steht der 1968 gegründete Finanzdienstleister KGAL GmbH & Co. KG. Diese gehört anteilig der Commerzbank (45 %), der Bayern LB (30 %), der HASPA Finanzholding (15 %) und Sal. Oppenheimer (10 %). Anleger müssen aber die negative Entwicklung ihrer Beteiligung nicht untätig hinnehmen und ggf. mit dem Schiffsfonds untergehen. Für den Fall, dass eine fehlerhafte nicht anlage- und anlegergerechte Beratung, die nicht über die Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung ausreichend aufgeklärt hatte, zu der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Weltwirtschaftskrise ist an der Schifffahrtsbranche nicht spurlos vorbeigegangen. In den letzten Jahren kam es in der Branche zu einem Überangebot an Transportkapazität. Dagegen hielt sich die Nachfrage nach Schiffstransporten vergleichsweise gering. Dadurch entstanden niedrige Charterraten der Transportschiffe, welche zu den Problemen der Schifffonds führten. Nun soll aber deutlich werden, dass auch die König & Cie. Fonds von der andauernden Krise betroffen sein könnten. Dieser Umstand könnte für Anleger ungeahnte Folgen ... weiter lesen
Kaum ein Thema hat in den vergangenen Jahren die Gerichte derart beschäftigt wie der Widerruf von Darlehensverträgen. Die Rechtsprechung hat sich intensiv, teilweise auch kontrovers mit Mängeln von Widerrufsbelehrungen auseinandergesetzt. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so kann der Verbraucher den Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages erklären. Ist die Belehrung dagegen inhaltlich zutreffend, so ist der Widerruf nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist nicht mehr möglich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 22.11.2016 – XI ZR 434/15 – gemacht, indem er zu einer nach Juni 2010 geschlossenen Belehrung festgestellt hat, dass die ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einer aktuellen Entscheidung vom 11.11.2015 – 14 U 2439/14 – eine vielfach von Sparkassen verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen auch nach Jahren nach Vertragsschluss erklärten Widerruf für wirksam erachtet. Das Oberlandesgericht gelangt nach Prüfung der Widerrufsbelehrung zu dem Ergebnis, dass diese aufgrund der Verwendung einer Fußnote „Bitte im Einzelfall“ prüfen maßgeblich von dem damals gültigen Muster einer Widerrufsbelehrung abgewichen ist. Daher entfällt die Schutzwirkung, welche Banken und Sparkassen genießen, wenn sie das gesetzliche Muster übernehmen, und der Kunde kann sich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die schlechten Nachrichten für die Schiffsfondsanleger nehmen kein Ende. Anfang März wurde die Insolvenz des GHF Schiffsfonds MS Wesertor bekannt gegeben. Es ist nicht der erste Schiffsfonds, der notgedrungen Insolvenz angemeldet hat. Die Liste im hart betroffenem Emissionshaus GHF aus Leer wird immer länger. Nach der Pleite von Mehrzweckfrachtern GHF MS Emstor, GHF MS Fockeburg sowie GHF MS Jümmetor sollen momentan GHF MS Hilde K, GHF MS Haneburg und GHF MS Herrentor stark gefährdet sein. Es soll zahlreiche Gründe geben, warum es so weit ... weiter lesen
In einer mündlichen Verhandlung am 15.01.2016 hat das Landgericht Berlin zum wiederholten Mal in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren auf Rückabwicklung des Darlehensvertrags festgestellt, dass die von der DKB verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Das Gericht stellte schon fest, dass die Belehrung der DKB nicht ausreichend genug hervorgehoben war vom übrigen Vertragstext und damit nicht deutlich genug gestaltet war. Das verletzt die Rechte der Darlehensnehmer, so das Landgericht Berlin. Die DKB müsse den Widerruf also auch nach Ablauf der 2-Wochen-Frist gegen sich gelten lassen. Eine Verwirkung des Widerrufsrechts komme ebensowenig in Betracht wie eine unzulässige ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Als Gegenstand der Vermögensverwaltung kommen neben Bargeld, Wertpapieren oder Gesellschaftsbeteiligungen auch Immobilien oder Kunstgegenstände in Betracht. Die Vermögensverwaltung kann sowohl von Privaten als auch von Institutionen in Anspruch genommen werden und grundsätzlich alle Vermögensgegenstände erfassen. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht einmalige Dienstleistung handelt. Das Kreditinstitut kann aufgrund eines mit dem Vermögensinhaber ... weiter lesen
Der S&K-Skandal holt nun offenbar doch noch Anleger des Midas Mittelstandsfonds 2 ein, die sich eigentlich rechtzeitig von ihrer Beteiligung getrennt hatten. Denn nun werden sie von der Geschäftsführung zur Kasse gebeten. Die Midas-Gruppe wurde von der S&K-Gruppe übernommen und schlitterte dadurch auch mitten in den Anlageskandal. Es gab Anleger des Midas Mittelstandsfonds 2, die noch Glück hatten. Rechtzeitig vor Bekanntwerden des Skandals hatten sie ihre Beteiligung gekündigt und rund 93 Prozent ihres investierten Gelds zurückbekommen. Dies sei zu viel gewesen, sagt nun die Geschäftsführung und fordert rund zwei Drittel des Auseinandersetzungsguthabens zurück. ... weiter lesen