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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 03.01.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, dass die schriftlichen Hinweise auf in der Anlage verankerte Risiken für eine Risikoaufklärung durch den Anlageberater nicht ausreichen sollen. Der Schwerpunkt der Anlageberatung soll auf der mündlichen Beratung liegen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Anleger dem jeweiligen Anlageberater besonderes Vertrauen entgegenbringen sollen und Anleger unter Umständen deshalb die Anlageempfehlung des jeweiligen Anlageberaters nicht mehr ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der jüngsten Vergangenheit forderten Fondsgesellschaften, welche auf den Betrieb eines Containerschiffes als Gesellschaftszweck ausgerichtet sind, gegenüber ihren Anlegern vermehrt die Rückzahlung bereits erfolgter Ausschüttungen. Zwei dieser Fälle lagen dem Bundesgerichtshof vor, der sie dem Anschein nach im Sinne der Anleger entschied (Urteile des BGH vom 12.03.2013, noch nicht veröffentlicht: II ZR 73/11 und II ZR 74/11). So sind Fondsgesellschaften eines Schiffsfonds als GmbH & Co. KG ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Banken sollen auch bei vermeintlich sicheren Anlagen, wie offenen Immobilienfonds, verpflichtet sein, den Kunden umfassend und vollständig zu informieren. Dies bestätigte das Landgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 23.03.2012 (AZ 2-19 O 334/11). Der Anlageberater habe den Kunden umfassend über die Risiken, die sich aus der angestrebten Geldanlage ergeben, aufzuklären. Tue er dies nicht, verletze er seine Aufklärungspflichten aus dem Anlageberatungsvertrag mit dem Kunden. Zu den Aufklärungspflichten des Anlageberaters zähle es demnach ... weiter lesen
Was angesichts des Ausfalls der letzten Garantiezahlungen zu befürchten war scheint nunmehr eingetreten zu sein. Wie verschiedene Anleger der Firma Consortis Verwaltungs GmbH unabhängig voneinander unter Hinweis auf Mitarbeiter des Unternehmens berichtet haben, soll zwischenzeitlich von der Firma Consortis Verwaltungs GmbH Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden sein. Offiziell ist dies bislang zwar noch nicht bestätigt. Jedoch müssen sich betroffene Anleger wohl damit abfinden, dass von der Firma Consortis bis auf weiteres keine Garantiezahlungen mehr zu erwarten sind.
Damit bricht das Kartenhaus zusammen, welches mutmaßlich nur durch Zahlungseingänge durch den Verkauf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Fondsgesellschaft soll gegenüber der dtp Entertainment AG noch offene Forderungen in Höhe von über 750.000 Euro haben. Erst kürzlich informierte die Fondsgeschäftsführung die Anleger darüber, dass das Partnerunternehmen dtp Entertainment AG den Gang in die Insolvenz beantragt hat. Die dtp Entertainment AG entwickelt und vertreibt Spiele für die dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG. Durch den Insolvenzantrag der dtp Entertainment AG rücken die Anlageberater, anlässlich des Erwerbs von Beteiligungen an ... weiter lesen
Für die Anleger endet ihre Beteiligung am GSI Triebwerksfonds 3 voraussichtlich mit erheblichen Verlusten. Wie der Branchendienst „Fonds professionell“ online unter Berufung auf ein Anlegerschreiben berichtet, wurden die letzten drei Triebwerke verkauft und die Fondsgesellschaft werde nun liquidiert.
Allerdings erhalten die Anleger demnach nur noch eine Schlussausschüttung in Höhe von rund zehn Prozent. Das bedeutet auch, dass etwa zwei Drittel ihres eingesetzten Kapitals verloren sind. Insgesamt haben die Anleger rund 26 Millionen US-Dollar in den GSI Triebwerksfonds 3 investiert. Das Geld floss wiederum in zehn Ersatztriebwerke für Flugzeuge, die nun alle verkauft sind. Die erhofften ... weiter lesen
Die Wohnimmobilienrichtlinie der EU verfolgte in erster Linie den Zweck, die Verbraucherrechte gegenüber den Kreditinstituten zu stärken. Die Bundesregierung hat nun darüber hinaus am 18.02.2016 entschieden, dass im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht auch das Recht zum Widerruf von Immobiliendarlehen zeitlich begrenzt werden soll.
Darlehensverträge, die zwischen Oktober 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufwiesen, können bislang auch heute noch wirksam widerrufen werden, da der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung nicht begonnen hat. Dies gilt auch für ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 19.01.2016 – XI ZR 388/14 – hat der BGH Banken bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Darlehensablösung Schranken gesetzt. Er hat eine von Bankenseite verwendete Regelung als mit dem Gesetz unvereinbar bezeichnet, mit welcher die beklagte Sparkasse zukünftige Sondertilgungsrechte im Rahmen einer vorzeitigen Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt wissen wollte, sofern der Kunde von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 490 Abs.2 Satz 1 BGB Gebrauch macht.
Dagegen sei, so der BGH, bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Darlehensvertrages ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Nürnberg, Bremen, Hannover www.grprainer.com führen aus: Nach der ersten Ausschüttung im Juni und Juli 2012 ist nun wohl eine weitere Auszahlung erfolgt. Die Höhe dieser Ausschüttung war jedoch wohl deutlich geringer als viele Anleger gehofft hatten. Nun ist fraglich, wie die weitere Entwicklung des Fonds während der Liquidation aussehen wird. Weitere Ausschüttungen an die Anleger seien geplant, bis der Fonds endgültig am 30.04.2017 abgewickelt ist. Diese Ausschüttungen seien nach Aussage des Fondsmanagements im halbjährlichen Abstand geplant. Nach der ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 30.03.2011 - 17 U 186/10 klargestellt, dass eine Bank für Straftaten eines Mitarbeiters im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in der Bank erfolgreich durch einen Kunden in Anspruch genommen werden kann.
Im zugrunde liegenden Fall hat ein Bankmitarbeiter zur Anlage bestimmtes Bargeld eines Bankkunden für eigene Zwecke verwendet. In einem solchen Falle haftet die ihn beschäftigende Bank dem Kunden auf Schadensersatz, wenn - abhängig vom Einzelfall - der Mitarbeiter nicht nur bei Gelegenheit, sondern in der Ausübung seiner Tätigkeit für die Bank dies macht.
Eine Bank könne nur dann nicht in Anspruch genommen werden, so das OLG ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Auch die "Rio Valiente und Rio Verde" Schifffahrtsgesellschaft könnte nun vor einer Insolvenz stehen. Schon 2010 soll die Gesellschaft Sanierungsversuche gestartet haben. Diese Sanierungsversuche sollen jedoch gescheitert sein. Die Beteiligungen "Rio Valiente" und "Rio Verde" wurden von dem Investmenthaus MPC Capital AG aufgesetzt. Neben Schiffsfonds hat das Emissionshaus auch zahlreiche Flottenfonds aufgesetzt. Bei den von dem Emissionshaus vertriebenen Schiffsbeteiligungen soll es sich regelmäßig um ... weiter lesen
Der für Bank- und Börsensachen zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß Geschäfte mit Aktienanleihen keine Börsentermingeschäfte sind. Aktienanleihen sind Inhaberschuldverschreibungen mit dem Recht des Anleiheemittenten, die Anleihe entweder zum Nennwert in Geld oder aber in Form einer bestimmten Anzahl von Aktien einer bestimmten Gesellschaft zurückzuzahlen.
Der Rechtsvorgänger des Klägers kaufte am 15. Juli 1998 von der beklagten Bank Aktienanleihen im Nennwert von 50.000,-DM. Die Schuldverschreibungen waren am 10. August 1999 mit 10% zu verzinsen und nach Wahl der Emittentin, einer anderen Bank, mit 100% des Nennwertes oder durch Lieferung von 61 VW-Stammaktien je 10.000,-DM Schuldverschreibungen ... weiter lesen