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Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 22.11.2018 zum Aktenzeichen 213 C 15498/18 entschieden, dass die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, im konkreten Einzelfall noch zumutbar sein kann.
Das Amtsgericht München hat am 22.11.2018 die Klage eines Nachbarn auf Beseitigung einer auf sein Grundstück ausgerichteten Überwachungskamera und Unterlassung der Anbringung anderer auf sein Grundstück ausgerichteter Kameras abgewiesen.
Die verheirateten Kläger bewohnen mit ihren Kindern ein Haus in München-Neuaubing mit einem angebauten Wintergarten. Der Beklagte bewohnt das unmittelbar angrenzende Haus. Die Parteien sind seit mehreren Jahren ... weiter lesen
Zur Frage, ob ein Grundeigentümer auf das Grundstück des Nachbarn wachsende Baumwurzeln beseitigen und für durch das Wachstum der Bäume verursachte Schäden aufkommen muss
Kurzfassung
Des Nachbarn Baumwurzeln im eigenen Erdreich muss der Grundstückseigentümer jedenfalls dann dulden, wenn sie die Benutzung seines Eigentums nicht beeinträchtigen. Und er kann auch nicht jeden Schaden an seiner Gartenmauer, der auf das Baumwachstum zurückzuführen ist, vom Nachbarn ersetzt verlangen.
Das entschied das Landgericht Coburg und wies die Klage eines Grundeigentümers gegen seinen Nachbarn auf Beseitigung von Wurzeln und Schadensersatz in Höhe von rund 17.300,- € ab. Ansprüche wegen allein durch den wachstumsbedingten ... weiter lesen
Naturgegebene Beeinträchtigungen durch Bäume in der Nachbarschaft (Laub, Wurzeln, Zweige) müssen Grundstückseigentümer in gewissen Grenzen hinnehmen
Urteil des OLG Nürnberg vom 13.6.2000, Az. 3 U 412/00
Entscheidungsgründe
(Auszug)
Die Klägerin macht Ansprüche nach § 1004 BGB geltend. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW 1995, 2633) ist der Tatbestand des § 1004 BGB nicht erfüllt, wenn die Beeinträchtigung ausschließlich auf Naturkräfte zurückzuführen ist. Um solche Beeinträchtigungen handelt es sich, soweit die Klägerin Maßnahmen gegen überhängende Äste und Zweige, vordringendes Wurzelwerk und Laubfall fordert.
Ausnahmsweise können die Voraussetzungen des § 1004 BGB ... weiter lesen
Die spätere Klägerin – eine Münchener Bauträgergesellschaft – bebaute und veräußerte im Jahre 2003 ein Grundstück mit Doppelhaushälfte in der Dornröschenstraße in München. In dem notariellen Kaufvertrag verpflichtete sie sich gegenüber dem Erwerber, für die Beseitigung einer Fichte, die an der Grenze zum Grundstück des (später Beklagten) Nachbarn steht, zu sorgen. Da der Nachbar der Fällung der Fichte nicht zustimmte, kam der Fall vor das Amtsgericht München.
Die Klägerin bezog sich vor Gericht auf § 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dort ist bestimmt: “Steht auf der Grenze ein Baum, so kann jeder der Nachbarn dessen Beseitigung verlangen“, wobei die Kosten der Fällung grundsätzlich beiden Nachbarn hälftig zur Last fallen. ... weiter lesen
Zum Schadensersatzanspruch des Eigentümers einer alten Scheune, die wegen Ausschachtungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück einstürzt
Kurzfassung
Wer sich eine Grube gräbt, sollte Vorsorge treffen, dass nicht des Nachbarn Scheune hineinfällt. Denn wenn er durch seine Ausschachtungsarbeiten dem Bauwerk die erforderliche Stütze entzieht, haftet er für den eintretenden Schaden. Auch bei einem betagten Stadel können dann ohne weiteres Summen auflaufen, die die Fundamente der finanziellen Existenz zu erschüttern geeignet sind.
Das zeigt ein jetzt rechtskräftig entschiedener Fall vor dem Landgericht Coburg. Dort wurden ein Bauherr und der einen Fundamentgraben aushebende Arbeiter zu rund 55.000,- DM Schadenersatz verurteilt. ... weiter lesen
Der für Grundstücks- und Nachbarrechtsfragen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte über den Anspruch auf Unterlassung von Lärmimmissionen einer Hammerschmiede zu entscheiden. Die Kläger sind Eigentümer eines Grundstücks, das sie im Jahr 1990 erworben und mit einem von ihnen bewohnten Einfamilienhaus bebaut haben. Das Grundstück liegt am Rand eines allgemeinen Wohngebiets. In einer Entfernung von etwa 160 m betreibt die Beklagte in einem Industriegebiet seit mehr als 30 Jahren – im jetzigen Umfang seit 1986 – eine behördlich genehmigte Hammerschmiede. Die Betriebszeit beträgt werktäglich acht Stunden; die vom Schmieden mit Riemenfallhämmern verursachten Lärmimmissionen, welche die in öffentlich-rechtlichen Vorschriften ... weiter lesen
- Der Betreiber eines Lokals kann für den von seinen Gästen ausgehenden Lärm verantwortlich sein (einschließlich Motorgeräusche beim Wegfahren)
- Die Gaststätten-Erlaubnis entbindet nicht von der Beachtung des Lärmschutzes
- Bei der Wertung des Lärms als "wesentlich" ist auf den verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth
vom 1.2.2000, Az. 13 S 5083/99
Endurteil
Dem Beklagten wird geboten, durch den Betrieb seines Vereinsheimes ... veranlaßten ruhestörenden Lärm, durch den die Nachtruhe der Kläger im Anwesen .... in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr wesentlich beeinträchtigt wird, zu unterlassen.
Entscheidungsgründe ... weiter lesen
Der u. a. für das private Immissionsschutzrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte in zwei parallel gelagerten Verfahren über die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen von einem Unternehmen verlangt werden kann, den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen wegen der davon ausgehenden elektromagnetischen Felder zu unterlassen.
Die Beklagte zu 1 betreibt seit 1999 auf dem Kirchturm der Jakobuskirche in Bruchköbel eine Mobilfunksendeanlage. Den Standort nutzt sie aufgrund eines auf 20 Jahre befristeten Mietvertrages mit der Beklagten zu 2. Die Kläger beider Verfahren wohnen in der Nähe bzw. gehen dort einer beruflichen Tätigkeit nach. Die für Mobilfunkanlagen geltenden Grenzwerte nach § 2 in ... weiter lesen
Kurzfassung
Die Katze auf der Blech-Motorhaube: mit diesem Titel könnte man einen Nachbarstreit überschreiben, der die Justiz beschäftigte. Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg hatten dabei darüber zu befinden, ob Kratzer auf einem Auto von der Nachbarskatze herrührten – und daher der Nachbar Schadensersatz leisten muss.
Nach Zeugenvernehmung und Einschaltung eines Gutachters stellten beide Gerichte schließlich fest: dass die Kratzer von der angeblichen Übeltäterin stammten, war nicht zu beweisen. Aus dem Schadensersatz wurde daher nichts.
Sachverhalt
Zwischen zwei Nachbarn hatte sich eine Hauskatze zum Streitobjekt gemausert. Beharrlich bestieg sie den Pkw, der gerade nicht ihrem Herrchen gehörte, um ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Nachbarrecht
Informationen zum Sachverhalt:
Der Kläger bewohnt sein Anwesen in der Gemeinde Gößweinstein, das unmittelbar an der B 470 am Fuße eines vom Wiesenttal zur Jura-Hochfläche führenden Steilhanges liegt.. Der Beklagte ist Eigentümer des oberhalb des klägerischen Grundstücks liegenden Geländes. Das Grundstück ist - wie in der Fränkischen Schweiz in dieser Gegend häufig anzutreffen - bewaldet und mit einzelnen Felsformationen durchsetzt. Am 8. Dezember 1999 setzte sich aus nicht näher bekannten Gründen im oberen Teil des Abhanges ein Felsblock mit einem Durchmesser von 70 - 80 cm in Bewegung und rollte nach unten. Dabei übersprang er die das klägerische ... weiter lesen
Notweg nicht für Maschinen jeder Größe
Kurzfassung
Auch ein Notwegerecht zu landwirtschaftlichen Nutzflächen hat Grenzen. Der Inhaber eines solchen Rechtes kann nämlich nicht verlangen, mit jedem denkbaren landwirtschaftlichen Gerät zu seinen Feldern zu gelangen. Er muss sich vielmehr gegebenenfalls auf kleinere Traktoren und Maschinen verweisen lassen.
Das entschied das Landgericht Coburg und erteilte dem Begehren mehrerer Notwegeberechtigter, eine breitere Notwegetrasse zu erhalten, eine Absage. Die vorhandenen 3,45 Meter seien in jedem Fall genug, um mit ausreichendem Gerät zu den Feldern zu gelangen.
Sachverhalt
Die landwirtschaftlichen Flächen mehrerer Eigentümer hatten „Inselcharakter“ – sie lagen ... weiter lesen
Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden
Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Diese gefestigte, auch durch den Bundesgerichtshof gestützte Rechtssprechung hat das Amtsgericht München in einem kürzlich gesprochenen Urteil erneut bestätigt.
Geklagt hatten zwei Miteigentümer eines Anwesens mit Garten aus Unterhaching. Sie fühlten sich durch die Grillaktionen eines Nachbarn – der das daneben liegende Haus gemietet hatte – massiv gestört. Vor Gericht trugen die Kläger vor, der Beklagte habe im Jahre 2002 von Mai bis August insgesamt 16 mal im Garten gegrillt. Die ... weiter lesen