Stuttgart (jur). Als Mehrheitseigner an der Volkswagen AG hätte auch die Porsche Automobil Holding SE (PSE) über den Abgasskandal im VW-Konzern informieren müssen. Das gilt allerdings nur, wenn der PSE-Vorstand davon wusste, wie am Mittwoch, 29. März 2023, das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zu einem Kapitalanleger-Musterverfahren entschied ( Az.: 20 Kap 2/17 ).
Vor dem Landgericht Stuttgart klagen zahlreiche Porsche-Aktionäre auf Schadenersatz. Hintergrund ist die sogenannte Ad-hoc-Meldung der Volkswagen AG vom 22. September 2015 über die Abgasmanipulationen im VW-Konzern. Daraufhin waren nicht nur die VW-, sondern auch die Porsche-Aktien eingebrochen, weil die PSE 53,1 Prozent der stimmberechtigten Stammaktien und 31,3 ... weiter lesen