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Übernimmt eine Muttergesellschaft für ihre Vertriebstöchter gegen Bezahlung das Risiko eines Forderungsausfalls, so kann hierdurch Versicherungsteuer anfallen. Dies hat der 2. Senat des Finanzgerichts Köln in einem nunmehr veröffentlichten Urteil vom 06.05.2014 (2 K 430/11) entschieden. Dabei stellt er klar, dass hieran auch die Bezeichnung der Vereinbarung als “Ausfallbürgschaft“ nichts ändert, wenn es sich dem Wesen nach um einen Versicherungsvertrag handelt. Die klagende GmbH hielt Beteiligungen an in- und ausländischen Vertriebsgesellschaften. Diese Töchter sicherten sich ursprünglich durch Warenkreditversicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft gegen ... weiter lesen
Grundsteuerrecht: Islamische Kultusgemeinde - rechtsfähiger Verein Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind eine im Steuerrecht tätige und spezialisierte Kanzlei. Herr Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M. hat sowohl den theoretischen Lehrgang des Fachanwalts für Steuerrecht als auch ein zusätzliches Studium im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich abgeschlossen. Von der Grundsteuer befreit ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 GrStG der Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Erziehung oder für Zwecke der eigenen Verwaltung ... weiter lesen
Durch Gesetz 22/2009, vom 18 Dezember über das System der Steuern ( „Ley 18 de diciembre, por la que se regula el sistema de financiación de las Comunidades Autónomas de régimen común y Ciudades con Estatuto de Autonomía y se modifican determinadas normas tributarias.“) – nachfolgend “Gesetz 22 / 09“ – hat das Königreich Spanien den autonomen Gemeinschaften die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts geregelt. Den Autonomen Gemeinschaften haben danach das Recht in bestimmten Grenzen eigenständige Regelungen zu erlassen. Die autonome Gemeinschaft Murcia („ Comunidad Autónoma de Murcia ... weiter lesen
Eine Briefkastenfirma muss nicht immer nur in Panama oder anderen (zumeist) warmen Gefilden sitzen, auch in Deutschland oder im europäischen Ausland existieren jede Menge Briefkastenfirmen. Eine Briefkastenfirma ist auch nicht per se mit kriminellen Hintergründen zu verbinden oder illegal. Vielmehr macht die zunehmende Digitalisierung in vielen Branchen es auch gar nicht mehr erforderlich ein eigentliches Büro vorzuhalten, sondern es wird von vielen Orten aus gearbeitet. Der Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit kann bei diesen Geschäftsmodellen oft auch gar nicht mehr bestimmt werden. Strenge Vorschriften bei der Umsatzsteuer Gerade beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen ist das Steuerrecht sehr ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Die einkommensteuerliche Gewinnermittlung einer Schiffsbeteiligung, oftmals als Tonnagesteuer bezeichnet, wird in der Regel am Ende der Beteiligung fällig. Der Unterschiedsbetrag, welcher die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert (inklusive aller stillen Reserven) angibt, wird für gewöhnlich im Rahmen dieser Gewinnermittlung berechnet. Wird das Schiff durch ein Fremdgewährungsdarlehen finanziert, so wird der Unterschiedsbetrag, welcher sich hier aus den verschiedenen ... weiter lesen
Mit Urteil vom 06.08.2014 entschied das Finanzgericht (FG) Düsseldorf, dass bei der Veräußerung sog. Lock-in-Bull-Zertifikate nicht der gesamte Verlust steuerrechtlich anerkannt werden kann (AZ.: 4 K 1072/13 E). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Im vorliegenden Verfahren erwarb der Kläger im Jahr 2007 fünf Lock-in-Bull-Zertifikate mit einer Laufzeit vom 31.05.2007 bis zum 01.10.2008. Bis zum Observation Date (28.07.2008) sollte der Kläger je Zertifikat eine Verzinsung von 333 Euro erhalten. Aufgrund der schlechten Entwicklung und der Erreichung des Unterwerts des Zertifikats ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Die Kosten eines Schlichtungsverfahrens können als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden, auf das das Gericht in seinem Newsletter vom 6. Dezember 2013 hingewiesen hat (Az.: 11 K 3540/12 E). Es gab damit einem Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen recht, der die Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW angerufen hatte. Der Mann hatte von seinen Eltern ein Haus in einem ehemaligen Bergbaugebiet geerbt. Wegen der unterirdischen Stollen waren Schäden entstanden, die der Mann 2009 gegenüber dem zuständigen Bergbauunternehmen geltend machte. Als ... weiter lesen
München (jur). Steuerpflichtige sollten sich genau überlegen, ob sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer oder degressiv nach fallenden Staffelsätzen steuerlich abschreiben. Denn ein Wechsel von einer degressiven Abschreibung hin zu einer Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer ist später nicht mehr möglich, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 11. Juli 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: IX R 33/16). Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Steuerpflichtige die jährliche Wertminderung des angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgutes – im ... weiter lesen
Köln (jur). Wer das Beklagen von Unternehmensentscheidungen zum Geschäftsmodell erhebt, muss die erzielten Einkünfte auch entsprechend versteuern. Zahlungen der Unternehmen für die Rücknahme der Klage unterliegen in jedem Fall der Einkommensteuer, entschied das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Mittwoch, 15. Juli 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 3023/13). „Bei Wiederholungsabsicht“ müsse ein solcher sogenannter „räuberischer Aktionär“ zudem auch Umsatzsteuer zahlen. Der Kläger hatte von mehreren Unternehmen ein bis 100 Aktien im Wert zwischen zehn und 500 Euro gekauft. Danach focht er Unternehmensentscheidungen der Aktiengesellschaften an. In ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Verfassungsrichter gingen mit Urteil vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) davon aus, dass mit der im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehenden Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten ein Verfassungsverstoß vorliege. Durch eine Änderung der Steuerlast im Falle von Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 seien nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer erleichtert worden und die eingetragenen Lebenspartner von diesen Vorzügen nicht erfasst gewesen. Zusätzlich solle für Altfälle ab dem Jahr 2001, ... weiter lesen
München (jur). Bei Darlehen zwischen Ehepartnern kann der Kreditgeber seine Erträge zumindest nicht immer der günstigen Abgeltungssteuer unterwerfen. Wenn der Darlehensnehmer für den Kredit vom Darlehensgeber finanziell abhängig ist, sind die regulären Sätze der Einkommensteuer anzuwenden, heißt es in einem am Mittwoch, 11. März 2015, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VIII R 8/14). Im entschiedenen Fall hatte ein Ehemann seiner Frau ein fest verzinsliches Darlehen gewährt. Die Frau wollte damit ein fremd vermietetes Haus kaufen und renovieren lassen. Weil sie keine eigenen Mittel hatte, war sie auf eine Vollfinanzierung angewiesen. ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25.4.18 - IX B 21/18 Steuernachzahlungen sind als solches schon ärgerlich. Doch damit nicht genug. Das Steuerrecht kennt viele Möglichkeiten, wie der Fiskus zu Geld gelangt. Wer eine Steuerschuld nicht fristgemäß begleicht, muss damit rechnen, dass ihm Nachzahlungszinsen auferlegt werden. Dadurch können sich mitunter die zu zahlenden Beträge deutlich erhöhen. In § 233a AO heißt es: Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag, ist dieser zu verzinsen. Dieser Unterschiedsbetrag wird vom Gesetzgeber in Absatz 3 des § 233a AO definiert. Die ... weiter lesen