GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Gerade in Konzernen und Firmen, die europa- oder sogar weltweit agieren, ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Mitarbeiter im Laufe seiner Karriere bei einer Tochtergesellschaft im Ausland tätig wird. Häufig wird dabei der Erstwohnsitz in der Heimat beibehalten. Problematisch ist in diesen Fällen, ob die Unterhaltung der ausländischen Wohnung, sowie die so anfallenden Reisekosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können. So lag der Fall, den das Finanzgericht Düsseldorf in ... weiter lesen