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Die Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten (Beschwerdeführer - Bf),
der sich gegen die Verwerfung seines Einspruchs gegen einen Strafbefehl
und die Zurückweisung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den
vorherigen Stand wehrte, hatte Erfolg. Die 3. Kammer des Zweiten Senats
des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die verfassungsgerichtliche
Rechtsprechung, wonach die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung
verfahrensrechtlicher Vorschriften den Zugang zu den in den
Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus
Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen.
1. Der Bf hatte gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart (AG)
am letzten Tag der Frist per ... weiter lesen
Ein Polizeibrief, ein Stempel, ein Aktenzeichen – schon fühlen sich viele wie Schwerverbrecher. Die Angst ist groß: „Muss ich jetzt ins Gefängnis? Bekomme ich eine Vorstrafe?“ Solche Sorgen sind verständlich, aber oft unbegründet.
Die Realität
Viele Verfahren nach § 285 StGB enden ohne Hauptverhandlung. Mit anwaltlicher Unterstützung werden sie eingestellt oder gegen eine geringe Auflage beendet. Entscheidend ist, dass Sie von Beginn an die Weichen richtig stellen.
Typische Fehler von Beschuldigten
Aus Angst voreilige Geständnisse ablegen
„Kooperationsbereit“ zur Polizei gehen und ohne Verteidiger aussagen
Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft ignorieren
Ihr ... weiter lesen
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der
Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Beschwerdeführers (Bf), der sich gegen
das Überschreiten der Zweijahresfrist bei der turnusmäßigen Überprüfung
der Fortdauer der Sicherungsverwahrung wendet, stattgegeben und
festgestellt, daß die Fristüberschreitung das Grundrecht des Bf auf
Freiheit der Person (Art. 2 Absatz 2 Satz 2 GG) verletzt.
1. Zum Sachverhalt:
Der Bf wurde seit 1976 mehrfach wegen Körperverletzungen, sexueller
Nötigungen, Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigungen verurteilt.
Seit 1993 befand er sich erneut in Untersuchungs- und Strafhaft. Seit
Januar 2001 wird die Sicherungsverwahrung vollzogen. Die
Strafvollstreckungskammer hat ... weiter lesen
Verbreiten von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b I Nr. 1 StGB)
Die kinderpornografische Schrift muss zur Erfüllung dieser Tatbestandsalternative einer unbestimmten – nicht mehr überschaubaren - Vielzahl von Personen zugänglich gemacht worden sein. Verbreiten liegt also dann nicht vor, wenn der Täter die kinderpornografische(n) Datei(en) lediglich an einzelne – individualisierbare - Personen versendet, etwa als E-Mail.
Ein (vollendetes) Verbreiten im Sinne des § 184 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist gegeben, wenn eine übertragene Datei auf einem (permanenten) Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen ist. So steht es zuletzt noch im Beschluß des BGH ... weiter lesen
Der Generalbundesanwalt führt gegen mehrere Jugendliche und einen Heranwachsenden ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Den Beschuldigten liegt zur Last, gemeinschaftlich versucht zu haben, aus dem niederen Beweggrund "Ausländerhaß" zwei Vietnamesen zu töten, und diese vorsätzlich schwer verletzt zu haben. Die Täter - Mitglieder der örtlichen rechtsextremistischen Jugendszene - sollen die Vietnamesen verfolgt, sie zu Fall gebracht und wuchtig mit den Fäusten sowie mit - teilweise schweren, festen - Schuhen auf Kopf, Bauch und Rücken der Geschädigten eingetreten haben. Dabei sollen sie Parolen wie "Ausländer verrecke" und "Ausländersau" geschrieen haben.
Nach einer von ... weiter lesen
Mit einem Verfahrensabschluss nach § 153a StPO erfolgen weder ein Eintrag ins Führungszeugnis, noch ins Bundeszentralregister (BZR). Gleichfalls gilt man nicht als vorbestraft.
Dass ein vorschnell akzeptiertes "153a-Angebot" jedoch auch unangenehme Folgen haben kann, wissen viele nicht. Oft treten die negativen Folgen auch erst Jahre später zu Tage.
Besitz von Kinderpornographie (§ 184b StGB), BAFöG-Betrug (§ 263 StGB), Besitz von Drogen (§ 29 BtMG, Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - Diese und andere Straftatbestände stehen derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und werden in den kleineren Fällen oftmals mit der Versendung eines ... weiter lesen
Der 2. Strafsenat hat über die Revisionen zweier Angeklagter gegen Urteile des Landgerichts Mühlhausen entschieden, die tödliche Schüsse bei Grenzübertritten an der innerdeutschen Grenze in den Jahren 1950 und 1962 betreffen. Die Verurteilung eines Angeklagten hat der Senat bestätigt, den anderen Angeklagten hat er freigesprochen. Beide Entscheidungen orientieren sich an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
1. Das Landgericht Mühlhausen hat den Angeklagten H. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war am 13. August 1962 als Postenführer im Rang eines Gefreiten der Grenztruppen der DRR bei Eisenach eingesetzt, als der später getötete J. ... weiter lesen
Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zum Bandendiebstahl
Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat auf Vorlage des 4. Strafsenats die Rechtsprechung zum Bandendiebstahl grundlegend geändert.
Nach § 244 StGB, der dem Dieb für verschiedene besonders gefährliche Fälle des Diebstahls schwerere Strafe androht, wird wegen Bandendiebstahls bestraft, wer "als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt" (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
In ihrer bisherigen Rechtsprechung haben alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs unter Bande im Sinne dieser Vorschrift – sowie anderer Bandentatbestände – bei Vorliegen der ... weiter lesen
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kriminalitätsprognose unter Berücksichtigung der Tat- und Schuldaufarbeitung des Verurteilten ;
OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss v. 17.02.2010, Az.: 2 Ws 32/10
Bei Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Gewalttaten oder Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgten, kommt eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung nur in Betracht, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann, da § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB eine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung verlangt. Zwar muss keine Gewissheit bestehen, dass der Verurteilte in Freiheit künftig straffrei ... weiter lesen
Der GVU Trojaner kursiert schon seit längerem im Netz und verursacht großen Schaden.
Er verbreitet sich über Werbebanner und manipulierte Webseiten im Internet. Sobald ein Besucher diese Seiten besucht, wird das Computersystem des Betroffenen nach Sicherheitslücken abgesucht und der Schädling unbemerkt auf ihren PC heruntergeladen.
Wenn der heimliche Download gelungen ist, erfolgt die Sperrung ihres Desktops. Sie erhalten eine Mahnmeldung. Darin steht, dass auf dem betroffenen Computer illegal heruntergeladene Medien gefunden worden seien und dass der Inhaber des PCs aus diesem Grund verpflichtet sei eine Mahngebühr zu zahlen. Erst dann würde der PC wieder freigegeben.
Der Trojaner ... weiter lesen
Nun häufen sich in den letzten Tagen die gruseligen Horrorclowns an und die Bereitschaft sich zu wehren steigt. Bevor es aber zu einem Kampf an Halloween zwischen den Clowns und Erschreckten kommt möchte ich dazu ein paar Worte schreiben.
Grundsätzlich gilt: greift man jemanden an, ohne dass dieser in irgendeiner Weise selbst angreift oder gefährlich wird, dann handelt es sich um eine Körperverletzung. Eine Bestrafung droht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Clown oder Erschreckten handelt.
Das Notwehrrecht ist ein starkes Recht. Damit es vorliegt müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Es muss rechtlich ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen.
In ... weiter lesen
Das Landgericht Mannheim hatte mit Urteil vom 26. Oktober 2001 zwei Angestellte einer Papierfirma wegen mehrfacher Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz zu Bewährungsstrafen verurteilt. Gegen die Firma hat es den Verfall von Wertersatz in Höhe von 7,9 Mio DM angeordnet. Die Firma (als Verfallsbeteiligte) und die Staatsanwaltschaft hatten gegen die Verfallsanordnung Revision eingelegt. Die Firma wollte insbesondere ihre Kosten in Abzug bringen, die Staatsanwaltschaft erstrebte einen höheren Verfallsbetrag.
Gegenstand der Verfallsanordnung sind Embargoverstöße in der Zeit von 1992 bis 1995. Die Papierfabrik hatte Tabakpapier an eine Firma in Serbien geliefert. Diese Geschäftsbeziehung bestand schon vor dem Embargo und war ... weiter lesen