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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Berlin (DAV). Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 5/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Auf der Autobahn bemerkt der Fahrer einen Motordefekt, woraufhin er deutlich langsamer wurde. Deshalb wechselte er von der linken Spur auf die rechte. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ihm ein anderer Fahrer auf. Den Warnblinker oder ähnliches hatte er nicht gesetzt. Den Schaden wollte er dennoch vom Auffahrenden ersetzt ... weiter lesen
SCHWELM (DAV). Auch bei starkem Glatteis muss eine Unfallstelle abgesichert werden, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Darauf haben die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hingewiesen.
Sie bezogen sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Schwelm. In dem Fall war eine Autofahrerin auf eisglatter Straße ins Rutschen gekommen und gegen ein geparktes Auto geprallt. Die Frau ließ den in die Fahrbahn hineinragenden Wagen stehen, ohne die Warnblinkanlage einzuschalten oder ein Warndreieck aufzustellen. Minuten später kam eine andere Fahrerin an der Unfallstelle vorbei, sah das Hindernis, kam beim Bremsversuch ins Rutschen und fuhr auf das stehende Auto auf.
Vor Gericht stritten beide Frauen jetzt um die ... weiter lesen
Frankfurt a. M. (DAV) - Ein Autofahrer verstößt nicht gegen die besondere Sorgfaltspflicht, wenn er infolge einer Unachtsamkeit beim Rückwärtsfahren an der Tankstelle ein hinter ihm ankommendes Fahrzeug beschädigt. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam - unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt a.M. vom 9.6.2005 (Az.: 901 Owi-218 Js 19469/05).
Die betroffene Autofahrerin hatte ihr Fahrzeug betankt und war nach dem Tanken rückwärts gefahren, um einem vor ihr stehenden Auto auszuweichen. Dabei hatte sie infolge einer leichten Unachtsamkeit nicht bemerkt, dass hinter ihr ein Fahrzeug stand. Die übliche Strafe bei unachtsamen Rückwärtsfahren liegt bei 50 Euro und zwei ... weiter lesen
Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit? Strafrecht oder Bußgeldkatalog? Diese Fragen beschäftigen jeden Alkoholsünder, nachdem er ins Röhrchen gepustet hat. Zu Recht! Denn die juristischen Folgen unterscheiden sich erheblich.
Liegt eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 - 1,1 Promille vor und sind keine durch den Alkohol mitbedingten sogenannten Ausfallerscheinungen wie z. B. Schlangenlinienfahren, Kurvenschneiden, ein Rotlichtverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Straßenverkehrsgefährdung oder ein Unfall vorhanden, liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße zwischen 250 und 750 €, 4 Punkten in der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Halter eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichens ist auch außerhalb des Betriebszeitraums verpflichtet, für das Bestehen einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu sorgen. Dies entschied das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. August 2001 (AZ 3 Bf 385/00), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Im vorliegenden Fall war die Klägerin Halterin eines PKWs mit dem Baujahr 1948 und einem Saisonkennzeichen. Der Zeitraum während dessen sich das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen befinden darf, dauert vom 01. April bis zum 31. Oktober jeden Jahres. Durch eine Anzeige des bisherigen Versicherers erfuhr die beklagte Behörde außerhalb des Betriebszeitraums, dass das Versicherungsverhältnis nicht mehr ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Das Missachten eines Stoppschilds gehört weiterhin zu den ?Todsünden? im Straßenverkehr. Wer trotz Stoppschildes ohne anzuhalten auf eine Kreuzung fährt und einen Unfall verursacht, handelt in aller Regel grob fahrlässig und kann für den eigenen Schaden von seiner Kasko-Versicherung keinen Ersatz beanspruchen. So entschied das Oberlandesgericht Köln in einer von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilten Entscheidung.
In dem Fall hatte die Klägerin geltend gemacht, sie habe das Schild wegen eines ?Augenblicksversagens? übersehen. Sie sei ortsunkundig und durch ihre Mutter abgelenkt gewesen, für die sie sich auf der Suche nach einem Krankenhaus befunden ... weiter lesen
BADEN-BADEN (DAV). Wer täglich nicht mehr als 20 Kilometer mit dem Auto fährt, darf sich als Unfallgeschädigter aus wirtschaftlichen Gründen keinen Mietwagen nehmen. Er muss sich, um den Schaden möglichst gering zu halten, ausnahmsweise auf das Taxi als Ersatzfahrzeug verweisen lassen, urteilte das Landgericht Baden-Baden. Die Entscheidung wurde jetzt von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt.
Das Gericht betonte zwar, generell sei die Benutzung eines Taxis gegenüber dem Mietwagen mit Nachteilen verbunden: Während das Auto jederzeit zur Verfügung stehe, müssten bei einem Taxi Wartezeiten in Kauf genommen werden. Außerdem sei der Organisationsaufwand für den ... weiter lesen
Wann ist die nachträgliche Feststellung noch unverzüglich?
Wenn sie eine angemessene Zeit am Unfallort vergeblich gewartet haben, ohne dass der Geschädigte oder andere feststellungsbereite Dritte anzutreffen waren, dürfen Sie sich straffrei vom Unfallort entfernen. Dies setzt aber voraus, dass Sie anschließend unverzüglich die Feststellung ihrer Personalien und ihrer Unfallbeteiligung bei der Polizei möglich machen. Die Rechtsprechung versteht unter „unverzüglich" die Erfüllung der Meldepflicht „ohne schuldhaftes Zögern". Je nach Einzelfall und wie es die Umstände erlauben, sollten sie möglichst sofort oder zeitnah die Feststellungen ermöglichen. ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 2. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit ein Urteil der Vorinstanz abgeändert:
Anfang März 2000 wurde dem Betroffenen, einem 33-jährigen Angestellten aus dem südbadischen Raum, von seiner im sechsten Monat schwangeren Ehefrau mitgeteilt, nach ihrem Gefühl hätten bereits die Wehen eingesetzt. Der Betroffene verließ daraufhin sein Büro, um auf Bitten seiner Ehefrau, die bereits bei ihrem ersten Kind eine komplizierte Frühgeburt erlebt hatte, mit seinem Fahrzeug unverzüglich nach Hause zu fahren. Auf der Fahrt überschritt er aus Unaufmerksamkeit die auf einer Landstraße in der Gemarkung Freiburg durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h und befuhr diesen ... weiter lesen
Das Problem: Verschneite Verkehrsschilder
In winterlichen Tagen mit starkem Schneefall kommt es immer wieder vor, dass Verkehrsschilder, insbesondere Tempo-Schilder zur Regulierung der Höchstgeschwindigkeit, verschneit und daher nicht zu sehen sind. Wenn dann „geblitzt" wird, sei es durch mobile Radargeräte oder mittels sogenannter Starenkästen, stellt sich bei Erlass eines Bußgeldbescheides die Frage, ob die Regelung der Höchstgeschwindigkeit für den Verkehrsteilnehmer überhaupt erkennbar war. Das OLG Hamm - AZ.: III-3 RBs 336/09 - hat hierzu einen vergleichbaren aktuellen Fall entschieden und dabei die Grundzüge der Haftung nochmals erläutert:
Allgemeine Rechtslage: ... weiter lesen
Von Bundesland zu Bundesland existieren unterschiedliche Vorschriften über die Frage, wer eigentlich eine Geschwindigkeitsmessung auswerten darf. Gerne bedient man sich auf Behördenseite privater Firmen, obschon eine solche Vorgehensweise teilweise strikt untersagt ist.
Wurde man beispielsweise in Sachsen-Anhalt geblitzt, gilt nach dem Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalts vom Juli 1998 (Ziff.4.1), dass ,,die Filmentwicklung und -auswertung [des Blitzerfotos] Aufgabe der Kommunen" ist und die zuständige Behörde diese ausschließlich der zentralen Bußgeldstelle (gg. Kostenerstattung) übertragen darf. Dementsprechend ist die Ausführung von Teilaufgaben oder der Gesamtaufgabe in der ... weiter lesen
Wie schon kürzlich das Amtsgericht Aachen (s. hier) hat nun auch das Amtsgericht Herford mit seinem Urteil vom 29.01.2013 erhebliche Zweifel angemeldet, dass es sich bei dem Geschwindigkeitsmessverfahren mit Poliscan Speed um ein standardisiertes Messverfahren handelt.
In dem konkreten Fall war der Betroffene bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h mit einer Geschwindigkeit von 157 km/h geblitzt worden. Gegen den Betroffenen wurde daraufhin in dem Bußgeldbescheid eine Geldbuße von 170,00 € verhängt, wogegen der Betroffene Einspruch einlegte und schließlich gerichtlich vorging.
Der Betroffene wurde durch das Amtsgericht Herford letztendlich aus tatsächlichen ... weiter lesen