Der Übersetzer-Beruf besteht in der Übertragung von Texten von einer Ausgangssprache in andere Sprachen. Im Gegensatz zu vielen anderen Berufen ist diese Berufsbezeichnung in Deutschland nicht geschützt. Allerdings tragen besonders qualifizierte Übersetzer die Zusatzbezeichnung „beeidigt“ oder „vereidigt“. Diese beruflichen Bezeichnungen sind an eine Zulassung gebunden und dürfen daher nur von entsprechend qualifizierten Personen geführt werden. Insbesondere bei der Übertragung von offiziellen Dokumenten, wie beispielsweise bei Geburts- oder Heiratsurkunden, ist diese Qualifikation unerlässlich, da bei den Behörden in solchen Fällen nur Übersetzungen von beeidigten oder vereidigten Übersetzern akzeptiert werden.
Die berufliche Ausbildung in diesem Bereich kann durch eine akademische Ausbildung an Universitäten und Fachhochschulen oder auch durch eine nichtakademische Ausbildung an der IHK erfolgen. Typische akademische Titel in dem Bereich sind Diplom Übersetzer oder auch Translatologe (B.A./M.A.). Die Wahl des richtigen Übersetzers ist vom zu übersetzenden Ausgangstext abhängig. Gerade bei komplexen Fachtexten sollte ein spezialisiertes Übersetzungsbüro herangezogen werden, damit eine qualitativ hochwertige Übersetzung gewährleistet ist. Viele Übersetzer haben sich daher auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass beispielsweise technische Dokumente auch nur von Fachübersetzern vorgenommen werden. Übersetzer können je nach Spezialisierung in drei Gruppen aufgeteilt werden: Fachübersetzer sind spezialisiert auf bestimmte Fachgebiete wie beispielsweise technische oder wirtschaftliche Übersetzungen. Literaturübersetzer hingegen sind auf die Übertragung literarischer Werke ausgerichtet. Bei Terminologen besteht die Aufgabe vornehmlich im Aufbau von Terminologie-Datenbanken für behördliche Institutionen oder Firmen. Die Höhe der Bezahlung für die ausgelieferten Texte richtet sich meist nach der Länge des Textes zum Beispiel nach der Anzahl der Wörter.