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Immobilien-Bewertung im Rahmen des Eigentümerwechsels/Erbfalles

Wertgutachten

Autor: Herr Dipl. Ing. Matthias Rahnert - Sachverständiger und Gutachter, verfasst am 20.12.2011 (225 Zugriffe)

Immobilien-Bewertung im Rahmen des Eigentümerwechsels/Erbfalles

Schützen sie das Vermögen Ihrer Klienten und beraten sie sie richtig zu den Neuerungen der Grundsteuerreform. Die Finanzbehörden schätzen das Grundvermögen im Rahmen eines Eigentümerwechsels bei Erbschaft- oder Schenkungsfällen schematisch und auf Basis der ihnen vorliegenden Daten aus den Bodenrichtwert Tabellen bzw. auf Basis von Faktoren der Gutachterausschüsse. Häufig kommt es dabei zu einer Überbewertung der Immobilie. Deshalb hat der Steuerpflichtige das Recht einen eigenen Sachverständigen mit der Wertermittlung der Immobilie zu beauftragen. Im Regelfall wird bei einer ordnungsgemäßen Wertermittlung der Wert des Sachverständigen für die Besteuerung verwendet, da nur durch einen tatsächlichen Ortstermin eine wirklich realistische Wertermittlung gelingt. Dadurch können sie als Anwalt ihren Kunden erhöhte oder unnötig hohe Steuerlasten vermeiden helfen. Deshalb empfiehlt es sich im Rahmen einer Erbschaft oder einer Schenkung regelmäßig ein ordentliches Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen!

 Matthias Rahnert 


Autor:
Herr Dipl. Ing. Matthias Rahnert - Sachverständiger und Gutachter, Flugplatzstraße 6, 35447 Reiskirchen, Deutschland
Telefon: +49-6401-7524, Telefax: +49-6401-903350, E-Mail: matthias.rahnert@zert-verband.eu

Ratgeber von: Herr Dipl. Ing. Matthias Rahnert - Sachverständiger und Gutachter

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