BERUFSRECHT DER RECHTSANWäLTE
Künftig mehr Transparenz beim digitalen Anwaltspostfach
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Schon länger steht das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in den Startlöchern, doch in der Vergangenheit haben sich immer wieder neue Hürden aufgetan. Nun hat die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Düsseldorf einen weiteren Fortschritt gemacht. Es sollen künftig die mit der Bietergruppe geschlossenen Verträge weitestgehend veröffentlicht werden.
Rechtsanwaltskammer Berlin für mehr Offenheit
Bisher waren die Verträge mit der Bietergruppe der Öffentlichkeit nicht zugänglich gewesen. Schon lange hat die Rechtsanwaltskammer Berlin für die Offenlegung dieser Verträge gekämpft, um mehr Transparenz und Vertrauen für die anwaltliche Selbstverwaltung zu erreichen. Nun scheint sich diese Hartnäckigkeit auszuzahlen. Auf der Hauptversammlung der BRAK am 25.10.2019 wurde bekannt gegeben, dass die geschlossenen Verträge mit der Bietergruppe veröffentlicht werden sollen. Zudem wurde bekannt, dass ab dem 01.01.2020 eine Bietergruppe aus Westernacher/Rockenstein für die Entwicklung und den Betrieb des beA verantwortlich sein wird. Die Hauptversammlung hat damit für einen großen Fortschritt hin zu mehr Offenheit und Transparenz im Projekt des beA gesorgt.
Die Digitalisierung im Anwaltsberuf
Das beA begründet eine umfassende Digitalisierung im Anwaltsalltag und soll die elektronische Kommunikation zwischen Anwälten und Gerichten gewährleisten. Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt/Rechtsanwältin verfügt bereits über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach. Allerdings gilt bisher nur die passive Nutzungspflicht, d.h. jeder Rechtsanwalt ist zwar verpflichtet, die für das beA erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen und eingehende Nachrichten zur Kenntnis zu nehmen. Eine aktive Nutzungspflicht des Postfaches besteht noch nicht. Eine solche soll spätestens 2022 herrschen. Dann sind Anwälte verpflichtet, Dokumenten an das Gericht in elektronischer Form über das beA zu schicken.
Datenschützer schlagen Alarm
Doch das beA war in der Vergangenheit schon vielfach Kritik von Datenschützern und IT-Experten ausgesetzt. Mit dem Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten hat der Gesetzgeber bereits 2013 die eigentlich Rechtsgrundlage für das beA geschaffen.
Dennoch ist es bisher noch nicht zu einer vollständigen Umsetzung des beA gekommen. Schuld daran waren u.a. extern aufgedeckte Sicherheitslücken. Datenschützer schlugen Alarm. Viel wurde über die Sicherheit der Datenübermittlung mittels des beA diskutiert.
Trotz nicht vollständig behobener Sicherheitsprobleme wurde das beA im September 2018 wieder gestartet. Seither besteht die passive Nutzungspflicht, die sich in absehbarer Zeit in eine aktive Pflicht umwandeln wird. Ob bis zur vollständigen Umsetzung des beA alle Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden können bleibt allerdings abzuwarten.
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