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Mit einer Entscheidung vom 19.12.2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein seit langem erwartetes Urteil zu sog. Policenmodellen bei Lebensversicherungsverträgen gefällt, das für Inhaber von Lebensversicherungen bares Geld bedeuten kann. Bei den Policenmodellen handelt es sich um Lebensversicherungsverträge, wel-che der Versicherungsnehmer abschließt und in der Folge die Möglichkeit hat dem Vertragsschluss noch zu widersprechen und sich so von dem Lebensversi-cherungsvertrag wieder zu lösen. Solche Verträge wurden insbesondere in den Jahren 1994 bis 2007 geschlossen. Der Bundesgerichtshof hatte im März 2012 dem EuGH im Wege des sog. Vor-abentscheidungsverfahrens die ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung vom 08.05.2013 – IV ZR 84/12 – die von vielen Rechtsschutzversicherungen in ihren Versicherungsbedingungen verwendete Klausel, wonach Rechtsschutz "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)" nicht bestehe, für unwirksam erklärt. Der BGH folgt damit verschiedenen Oberlandesgerichten, welche bereits die Klausel wegen mangelnder Transparenz ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 Haustürwiderrufsgesetz auch Verbrauchern zusteht, die einen Realkreditvertrag im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes geschlossen haben, der zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt. Die Kläger verlangen von der beklagten Bank die Rückabwicklung eines Grundpfandkreditvertrages, den sie im Jahre 1993 zur Finanzierung des Kaufpreises einer Eigentumswohnung abgeschlossen haben. Sie haben behauptet, ein auch für die Beklagte tätiger Immobilienmakler habe sie mehrfach zu Hause aufgesucht und zum Wohnungskauf sowie zur Darlehensaufnahme überredet. Ihre Darlehensvertragserklärung haben ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anleger von Schiffsfonds erreichte in letzter Zeit eine schlechte Nachricht nach der anderen. Nach ersten Prognosen für 2013 könnten noch einige dazukommen. Die Gründe für die Schwierigkeiten der Fonds sollen in den niedrigen Charter- bzw. Frachtraten liegen. Diese wiederum kommen durch eine Überkapazität an Schiffen zustande. Dieses Überangebot an Schiffen bei zu geringer Nachfrage soll aber auch im nächsten Jahr fortbestehen: Die europäische Schuldenkrise sorge dafür, dass die Nachfrage auf wichtigen Handelsrouten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Krise führte in diesem Jahr beispielsweise dazu, dass die Anleger der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck und König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin von Insolvenzanmeldungen Kenntnis erhalten mussten. Nachdem bereits 2010 Sanierungsversuche für den Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin unternommen worden seien, habe sich keine endgültige Verbesserung eingestellt. Auch sei der Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck 2010 mit Anlegergeldern saniert worden. Vor dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei dem CS Euroreal soll das Management, wie zuvor von dem SEB Immoinvest praktiziert, das Schicksal des Fonds in die Hände der Anleger gelegt haben. Der Fonds sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management gekannt gegeben haben, dass die Rückgabewünsche der Anleger das vorhandene Fondsvermögen ... weiter lesen
In einer aktuellen Entscheidung vom 04.07.2018 – IV ZR 200/16 – hat der BGH eine Klausel, die sich in aktuellen Rechtsschutzversicherungsbedingungen des Öfteren findet, als unwirksam eingestuft. Konkret geht es um die nachfolgende Klausel: „Es besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach Absatz 1 c) ausgelöst hat.“ Diese Klausel sollte vor allem dazu dienen, Darlehenswiderrufsfälle und Fälle des Widerspruchs bei Lebensversicherungsverträgen vom Rechtsschutz auszuschließen, in denen der Verbraucher bereits bei Abschluss des ... weiter lesen
Viele Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen über Immobilienfinanzierungen sind fehlerhaft, vor allem in der Zeit zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010, davor und danach u.U. auch (unter besonderen Voraussetzungen). Dann beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Darlehnsnehmer kann auch heute noch seinen Vertrag widerrufen mit der Folge der Rückabwicklung aller geleisteten Zahlungen und Freigabe der Sicherheiten.Man spricht auch vom sog. “ewigen” Widerrufsrecht, weil die Widerrufsfrist bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung noch nicht zu laufen begonnen hat. Auch wenn sehr viele Belehrungen über das Widerrufsrecht in den Darlehensverträgen fehlerhaft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Anleger sehen Mittelstandsanleihen als lukrative Investitionsmöglichkeit abseits von Aktienhandel und Fondsbeteiligungen. Doch auch der Markt der Mittelstandsanleihen soll schon die ersten Schwierigkeiten vermeldet haben. Einige Unternehmen sollen bereits Insolvenz angemeldet haben. Den Anlegern droht im Falle einer Insolvenz der Verlust des angelegten Kapitals. Die prognostizierten hohen Zinsen und die oftmals ansprechenden Geschäftsideen haben viele Anleger dazu verleitet in Mittelstandsanleihen zu investieren. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des beanspruchten Schadenersatzes Recht bekommen. Durch die Entscheidung des BGH zum Thema CMI (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) wurden zahlreiche der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile von diversen Oberlandesgerichten bestätigt in denen zugunsten der CMI-Anleger entschieden wurde. Die Karlsruher Richter verwiesen die von ihnen zu überprüfenden Urteile zur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Hamburg entschied mit Urteil vom 25.11.2011 (Az.: 330 O 245/11), dass einem Anleger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen können, wenn keine objektgerechte Beratung durch den Berater erfolgt sei und der Anleger im Rahmen der Empfehlung des betreffenden Investmentfonds nicht darüber aufgeklärt worden sei, dass in offene Fonds investiert werde, welche die Rücknahme der Anteile ausgesetzt haben. Es handele sich bei der Tatsache, dass die Aussetzung der ... weiter lesen
Darlehensnehmer, die bereits seit Jahren über ein Darlehen verfügen und nunmehr neidisch auf die aktuellen Zinssätze, mit welchen Banken werben, schauen, haben in einigen Fällen weiterhin die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfange Geld zu sparen. Zwar hat der Gesetzgeber eine Frist zum 21.06.2016 gesetzt, innerhalb welcher Bankkunden noch den Widerruf Ihrer Darlehen erklären konnten. Danach sollte Rechtsfrieden eintreten. Ein Widerruf sollte daher nicht mehr möglich sein. Diese Ausschlussfrist betrifft jedoch nur Darlehen die bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind. Sie gilt nicht für danach geschlossene Darlehensverträge. Aber auch die vergleichsweise neuen ... weiter lesen