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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Emittenten sind Institutionen, die zum Zwecke der Kapitalbeschaffung Wertpapiere oder ähnliche Urkunden auf den Kapitalmärkten ausgeben oder mit Hilfe eines Bankenkonsortiums ausgeben lassen. Die DCM AG aus München wurde 1986 gegründet und entwickelte sich zu einem der größten Anbieter geschlossener Immobilienfonds in Deutschlang. Zur Höchstform aufgelaufen gab die DCM an, Fonds mit einem Gesamtvolumen von 4,7 Milliarden Euro aufgelegt zu haben; dies entsprach einem Anlegerkapital ... weiter lesen
Wie schon mehrfach berichtet bangen Kunden der Firma Concept I, Lauf, aktuell um die von ihnen angelegten Gelder. Die Firma Concept I hat durch ihren Inhaber sowie durch Vermittler mehreren hundert Anlegern sichere Renditen im zweistelligen Prozentbereich zugesichert und ihnen u.a. Mitarbeiteraktien diverser Großkonzerne zum Kauf, oftmals verbunden mit sog. Kursabsicherungen, angeboten. Daneben wurden weitere Anlagemöglichkeiten angeboten. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt aktuell gegen den Inhaber der Firma Concept I wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis. Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) sich mit Urteil vom 23.04.2012 (AZ II ZR 75/10) zu den Grundsätzen der Prospekthaftung bei Prognosefehlern geäußert. Es ist existenziell notwendig, dass dem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werde, d.h. es müsse eine verständliche und umfassende Aufklärung über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sein könnten, erfolgen. Generell sei nach dem Gesamtbild des Anlegers zu ... weiter lesen
Jährlich werden Tausende Opfer sog. Schrottimmobilien. Sie erwerben Eigentumswohnungen, die ihnen zum Zwecke der Altersvorsorge als Kapitalanlage sowie als Steuersparmöglichkeit angeboten werden. Gleichzeitig wird die passende Finanzierung mit vermittelt und der Vermittler sichert zu, sich um alles Weitere zu kümmern. Früher oder später nach dem Notartermin, der nicht selten in fragwürdigen Massenbeurkundungen am späten Abend oder sehr kurzfristig durch den Vermittler organisiert stattfindet, und der Unterschrift unter den Darlehensvertrag kommt das böse Erwachen. Es stellt sich heraus, dass der Wert der Wohnung, welche häufig vor dem Kauf aus fadenscheinigen Gründen nicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR wurde schon vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) für eine Darlehensschuld der Gesellschaft zugesichert. Doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet. Es solle keine Einschränkung der Haftung durch die aus der Zwangsverwaltung und der Verwertung des Erbbaurechts erzielten Erlöse möglich sein. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Mit Urteil vom 23.03.2012 (AZ 2-19 O 334/11) hat das Landgericht Frankfurt a.M. (LG) bestätigt, dass Banken auch bei vermeintlich sicheren Anlagen wie offenen Immobilienfonds verpflichtet seien, zutreffend und vollständig zu informieren. Eine Verletzung dieser Aufklärungspflichten aus dem Anlageberatungsvertrag gegenüber dem Kunden könne sich ergeben, wenn der Anlageberater seinen Kunden nicht angemessen über die Risiken, die sich aus der Geldanlage ergeben, aufklärt. Ein Anlageberatungsvertrag kommt mit der Aufnahme eines ... weiter lesen
Zur Frage, ob die Bank im Interesse ihres Kunden selbstständig verpfändete Aktien kursgünstig verkaufen muss Kurzfassung Eine Bank ist nicht verpflichtet, bei Börsengeschäften auf Kredit verpfändete Aktien selbstständig „kursgünstig“ zu verwerten. Verlieren die Papiere an Wert, kann der Anleger deshalb die Rückzahlung des Darlehens nicht unter Hinweis auf die Kursverluste verweigern. Das entschied jetzt das Landgericht Coburg und verurteilte einen Bankkunden zur Zahlung von rund 360.000,- € an das Geldhaus. Damit bleibt der Anleger auf Spekulationsverlusten von insgesamt 460.000 € sitzen. Sachverhalt Der beklagte Bankkunde hatte sich von seinem Kreditinstitut einen Kontokorrentkredit einräumen lassen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Die Anleger des „Leo Glory“ werden sich wegen der Laufzeit des Fonds bis 2022 und mangels eines geregelten Zweitmarkts für diese Fondsbeteiligungen nicht ohne Weiteres von ihren Beteiligungen lösen können. Für viele Anleger kam die mögliche wirtschaftliche Schieflage der ... weiter lesen
In einer mündlichen Verhandlung am 15.01.2016 hat das Landgericht Berlin zum wiederholten Mal in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren auf Rückabwicklung des Darlehensvertrags festgestellt, dass die von der DKB verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Das Gericht stellte schon fest, dass die Belehrung der DKB nicht ausreichend genug hervorgehoben war vom übrigen Vertragstext und damit nicht deutlich genug gestaltet war. Das verletzt die Rechte der Darlehensnehmer, so das Landgericht Berlin. Die DKB müsse den Widerruf also auch nach Ablauf der 2-Wochen-Frist gegen sich gelten lassen. Eine Verwirkung des Widerrufsrechts komme ebensowenig in Betracht wie eine unzulässige ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 30.03.2011 - 17 U 186/10 klargestellt, dass eine Bank für Straftaten eines Mitarbeiters im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in der Bank erfolgreich durch einen Kunden in Anspruch genommen werden kann. Im zugrunde liegenden Fall hat ein Bankmitarbeiter zur Anlage bestimmtes Bargeld eines Bankkunden für eigene Zwecke verwendet. In einem solchen Falle haftet die ihn beschäftigende Bank dem Kunden auf Schadensersatz, wenn - abhängig vom Einzelfall - der Mitarbeiter nicht nur bei Gelegenheit, sondern in der Ausübung seiner Tätigkeit für die Bank dies macht. Eine Bank könne nur dann nicht in Anspruch genommen werden, so das OLG ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in mehreren Fällen entschieden: Ein in einer Haustürsituation zum Beitritt zu einer Immobilienfonds-Gesellschaft veranlaßter Kunde kann einen Darlehensvertrag nicht nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen, den ein von ihm urkundlich bevollmächtigter Treuhänder geschlossen hat, wenn dieser sich nicht in einer Haustürsituation befunden hat. Die Kläger waren in ihren Wohnungen von einem Vermittler dazu überredet worden, sich aus Gründen der Steuerersparnis an einem in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten geschlossenen Immobilienfonds zu beteiligten. Sie hatten deshalb den Treuhänder dieses Fonds mit der Erklärung des Beitritts zur ... weiter lesen